Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 127 — (Der Spruch ist nicht aufgeschrieben, war aber offenbar dem Pfarrer günstig.) 9. Gerichtstag vor dem Grafen und den Beamten. Spruch'. Zwischen Landammann Kranz als Kläger gegen Stoffel Wille, von einer alten Schuld herrührend ist erkannt worden, daß, weil Stoffel selbst säumig ge- wesen ist und nicht nachEebrauchRechtens die Aktion vor Hofgericht appelliert und a n g e f a n g e n e r m a ß e n nicht fortgesetzt hat, also solle er dem Ammann Kranz die Schuld per 39 fl. ent- richten, hingegen alle Zinse außer den schon erlegten 11 fl. aufgehoben sein. 1K5V 19. Christa Frick und Beit Hasler sind wegen ihres Streites des Lehens halber vor das Zeitgericht verwiesen worden. 11. Als die Geschwornen von Schaan ausgingen, die Büscheln zu schätzen, fand es sich, daß ein gewisser Ada m sich Büscheln des Ammanns Walser angeeignet hatte. Das gab nun arge gegenseitige Beschimpfungen. Die Söhne des Ammanns klagten also. Der Spruch lautete: Der Beklagte Adam hat die Kläger um Verzeihung zu bitten, ihnen die Hand zu geben, alle Kösten zu tragen, je- dem Geschwornen und allen, die bei der Sache zu tun hatten, für 15 Kreuzer zu essen und trinken zu bezahlen und der Ob- rigkeit wegen des Frevels 15 Pfund zu entrichten, zur Hälfte in 2 Tagen, das andere an Zohanni. Auch der Kläger hat 2 Pfund zu zahlen wegen seines Frevels; die hat er aber zu suchen bei den Beklagten. 12. Auf Anhalten des Stadtschreibers Avant in Maienfeld und Matthäus Marogg von Flösch war Verhörtag wegen einer strittigen Wiese auf Pradafant unter der Steig. Joseph Ballaser von Balzers, 71 Jahre alt, sagt, er wisse noch gut, daß sein Vater, Hans Ballaser sel.,
	        

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