— 125 — Die Nefa Wohlwend
ließ diesen Spruch nicht gelten, sondern appellierte an den Grafen und lieh durch den
Ammann Hopp „vortragen wegen des verlorenen Mantels, so von Bascha Koch im Schweizerland verkauft worden. Sie hofft, der
Koch solle ihr den
Mantel mitsamt allen Kosten zuzustellen schuldig sein." Die Zeugen erscheinen. Bascha Koch (wohl Vater
des Hans Koch?) depo- niert, er habe von dem Ritter, der vor zwei Jahren bei ihm einquartiert worden, einen Mantel bekommen, den der Ritter ihm für
Wein schuldig gewesen sei. Er habe dann den Mantel in Erabs verkauft,
er wisse aber nicht, woher der Mantel
gekommen sei; er wolle aber genug tun, daß
es so hergegangen sei. Die
Klägerin Nesa will beweisen, daß des Kochen Schwächer gesagt hat, er wolle mit ihr abmachen und den Mantel samt Kosten und Schaden zustellen. Die Nesa stellt Zeugen gegen des Meisters Andreas Weib. Michel Hundertpfund bezeugt eidlich,
er sei zu Bascha Koch geschickt worden wegen des Mantels; da habe Koch geantwortet, wenn der Mantel
gestohlen sei, wolle er oder vielmehr ein anderer den
Gewähren schon finden. Auch wisse er, daß die Klägerin von
des Meister Andreas Weib ihren Mantel begehrt habe,
da derselbe noch in
ihrem Hause war. Jos Thönn bezeugt, daß der Meister
Andreas sich mit ihm darüber beraten habe und einen Vergleich dem Ammann Hopp angetragen habe. Er habe ihm geraten, Mantel
und Kösten herauszugeben. Spruch: In Sachen zwischen Klägerin gegen Andreas Koch und
Agnes, sein Weib, ist erkannt worden: Der Klä- gerin ist ihr Mantel zuzustellen
mit 12 fl. Kostenersatz. Auch dem Nescher sollen die Beklagten den Mantel zahlen mit 9 fl. und an die Obrigkeit eine Strafe
von 4V fl. Auch haben beide den
Ammann Hopp um Verzeihung zu bitten. Der Koch
aber soll wegenseines Fluchen sam
näch- sten Sonntag unter dem Amt in der Kirche vor dem Altar knien mit ausgestreckten