Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 125 — Die Nefa Wohlwend 
ließ diesen Spruch nicht gelten, sondern appellierte an den Grafen und lieh durch den 
Ammann Hopp „vortragen wegen des verlorenen Mantels, so von Bascha Koch im Schweizerland verkauft worden. Sie hofft, der 
Koch solle ihr den 
Mantel mitsamt allen Kosten zuzustellen schuldig sein." Die Zeugen erscheinen. Bascha Koch (wohl Vater 
des Hans Koch?) depo- niert, er habe von dem Ritter, der vor zwei Jahren bei ihm einquartiert worden, einen Mantel bekommen, den der Ritter ihm für 
Wein schuldig gewesen sei. Er habe dann den Mantel in Erabs verkauft, 
er wisse aber nicht, woher der Mantel 
gekommen sei; er wolle aber genug tun, daß 
es so hergegangen sei. Die 
Klägerin Nesa will beweisen, daß des Kochen Schwächer gesagt hat, er wolle mit ihr abmachen und den Mantel samt Kosten und Schaden zustellen. Die Nesa stellt Zeugen gegen des Meisters Andreas Weib. Michel Hundertpfund bezeugt eidlich, 
er sei zu Bascha Koch geschickt worden wegen des Mantels; da habe Koch geantwortet, wenn der Mantel 
gestohlen sei, wolle er oder vielmehr ein anderer den 
Gewähren schon finden. Auch wisse er, daß die Klägerin von 
des Meister Andreas Weib ihren Mantel begehrt habe, 
da derselbe noch in 
ihrem Hause war. Jos Thönn bezeugt, daß der Meister 
Andreas sich mit ihm darüber beraten habe und einen Vergleich dem Ammann Hopp angetragen habe. Er habe ihm geraten, Mantel 
und Kösten herauszugeben. Spruch: In Sachen zwischen Klägerin gegen Andreas Koch und 
Agnes, sein Weib, ist erkannt worden: Der Klä- gerin ist ihr Mantel zuzustellen 
mit 12 fl. Kostenersatz. Auch dem Nescher sollen die Beklagten den Mantel zahlen mit 9 fl. und an die Obrigkeit eine Strafe 
von 4V fl. Auch haben beide den 
Ammann Hopp um Verzeihung zu bitten. Der Koch 
aber soll wegenseines Fluchen sam 
näch- sten Sonntag unter dem Amt in der Kirche vor dem Altar knien mit ausgestreckten
	        

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