Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1938) (38)

— 111 — umsehen. ,Da habe der Bascha gesagt, er habe dem Fähnrich K. ins Maul gesagt, wenn sie mit den armen Leuten nicht weiter fortfahren, sollen sie gut acht 
auf sich haben und gute La- ternen nehmen. AnnaM. sagt dasselbe aus. Spruch des Gerichtes: Weil der Bascha ohne Erlaubnis in das Gefängnis eindrang und ehrliche Leute so verdächtigte, soll er den Amann mit Mund u nd Hand um Verzeihung bitten und der Herrschaft 8 Tage umsonst arbeiten, sowie jedem Zeugen 12 Kreuzer, dem Kläger 30 Kreuzer zahlen. 164g 2. Amann Adam W. klagt gegen Maria Sch., weil diese gesagt hatte, er und seine Frau seien in dem Malefizprotokoll eingeschrieben. Die Beklagte leugnet alles ab. Zeugin Elisabeth F. sagt, die Maria Sch. hat ge- sagt, der Amann und seine Frau stehen auch im Malefiz- protokoll. Spruch des Amtes : Die Beklagte soll den Kläger um Verzeihung bitten, und künftigen Sonntag soll der Waibel der Maria die Geige von An- fang der Kirche bis zum Ende anlegen. 1650 3. T h ö n i M. klagt wider Kaspar L.'s Frau. Als man sein verstorbenes jüngstes Kind nach Schaan getragen und begraben wollte, habe der Schafhirt, der damals in seinem Hause gesessen, zum Fenster hinausgeschaut und es der Frau gesagt, daß dem Th. sein Kind gestorben sei, wor- über sie vermeldet, es sei ihm wohl gegangen, es dürfe jetzt doch nicht verbrannt werden. Was sie zwar leugnen wolle, ist aber vom Schafhirt überwiesen und die Straf der gnä- digen Herrschaft vorbehalten worden. 4. Es haben Ihre Hochgräfl. Gnaden selbst mit dero Beamten auf untertäniges Anhalten des Adam L. von Schaan wegen vorgeloffenen Schmähreden Verhörtag gehal- ten. Der Adam klagt wider den Ammann W. Wie er in des Hang Kränzen Wirtshaus gewesen und dort mit andern
	        

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