— 7 — Vorbemerkung. Am 26. September 1927 haben sich 75 Jahre erfüllt, seit das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Verfassung erhalten hat. Der Feier dieses Jubiläums gelten die nachfolgenden Aus- führungen. Wie daraus zu ersehen ist, hat der 26. September 1862 eine lange und nicht immer reibungslose Entwicklung zum Abschlüsse gebracht, deren Ergebnis für Fürst und Volk jedoch als zweckmäßig und segensreich sich erweisen sollte. Der hier vorliegende Stoff läßt in seiner Knappheit aber auch unschwer erkennen, daß eine ein- läßliche Behandlung desselben eine größere Arbeit darstellen würde, die etwa einen Band vom Umfange dieses Jahrbuches allein zu füllen geeignet wäre. Man möge Vorliegendes lediglich als Veitrag zur liechtensteinischen Verfassungsgeschichte hinnehmen, der aller- dings in der Absicht geschrieben wurde, wenigstens das Wichtigere, soweit es mir erreichbar war, zusammenzufassen. Von diesem Ge- sichtspunkte aus wolle der freundliche Leser diese Arbeit beurteilen.