Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

— 60 — bekam. Selbst als der Landvogt Keller 1732 die Erlaubnis erhielt, das verlassene und leerstehende Amtshaus wieder beziehen zu dürfen, mußten doch die Verhörtage auf dem Schlosse gehalten werden. Beim Tode Funkners (1775), der wohl stets in Feldkirch wohnte, war der Vauzustand des Hauses sehr herabgekommen, so daß Eilm seine Renovierung durchsetzte und darüber 1776 an die Hofkanzlei berichtete": „wäre das Landvogtei- oder Amtshaus allda noch etliche wenige Jahre unbewohnt geblieben, würde es gleich der Landschreiberei verdorben und endlich in völligen Ruin gekommen sein". Damals wird auch der die Stiege bergende Turm sein für den Kunstgeschmack dieser Zeit.charakteristische helmartige Dach bekommen haben, während er früher jedenfalls eine zwiebelförmige Bedachung gehabt hatte". Es scheint, daß das Haus im 3. Viertel des XVIII. Jahrhunderts den Landvögten im allgemeinen nur als Sommersitz gedient hat, da sie ihr eigentliches Domizil im fürstlichen Hause in Feldkirch hatten, und erst von Eilm (1775) wieder ständig bewohnt wurde, worin ihm auch F. T. Menzinger folgte^. Unter Ländvogt Schuppler (1808 bis 1827) erhielt das Gebäude einen Anbau im Ostens den die Unterbringung des damals neu geschaffenen Grundbuches notwendig machte. Eine neuerliche, aber nur oberflächliche Renovierung erfuhr es 1861 durch den Landes- verweser Hausen. Erst unter Stellwag-Carion (1892 bis 1896) wurde es gründlich umgebaut, sowohl im Äußern wie im Innern, wobei es aber den Charakter eines Barockschlößchens völlig verlor und ein stilloses, modern-bürokratisches Aussehen bekam. Hatten früher die Landvogtei und die unmittelbar daneben stehende und wohl aus ungefähr derselben Zeit stammende „Taberne"^, die sich als altes schwäbisches Herrenhaus erhalten hat — von 1856 bis 1905 Regierungssitz — ein traulich-liebliches Ensemble gebildet, so geben die beiden heute, nachdem die ehemalige Landvogtei sich modern herausgeputzt hat, kein angenehmes Bild. Das ältere Amtshaus oder die Landschreiberei. Das im oben genannten Urbare angeführte „andere Amtshaus neben der Kirche" ist älter. Es muß das später von den Unter- beamten bewohnte, noch heute stehende sehr bescheidene Haus sein, auf das sich sowohl die Bemerkung Kellers (Anmerkung 19), als die
	        

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