Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

— 54 — 6. Laaba von 1747 bis 1751. 7. Erillot von 1751 bis 1770. 8. Funknervon 1771 bis 1775. 9. E i l m von 1775 bis 1787. 10. Menzinger von 1788 bis 1808. Fürst Johann Adam von Liechtenstein kaufte die Herrschaft Schellenberg im Jahre 1699 vom Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und übernahm dabei auch den damaligen Landvogt Dr. Franz Johann Bauers der schon mindestens seit 1688 im hohenemsischen Dienste gestanden, war und also die Verhältnisse genau kannte. Er erhielt im nahe gelegenen Feldkirch ein vom Fürsten erworbenes, stattliches, noch heute stehendes Haus ̂ als Wohnung und Amtslokal. Als derselbe Fürst im Jahre 1712 auch die Grafschaft Vaduz erwarb̂ war Bauer ̂ noch im Amte. Beim großen Huldigungsakte von 1718 jeLoch erscheint bereits ein neuer Landvogt, Joseph Eraenzing v o n S t r a ß b e r ĝ, der aber schon 1719, offenbar unzufrieden mit dem Eebahren des fürstlichen Hofrates Harpprecht« freiwillig seinen Abschied genommen hat'. Am 23. April 1720 trat Johann Christoph von Benz», fürstlich augsburgischer Hosrat und Propst zu Füssen, Lizentiat beider Rechte, an seine Stelle. Sein Amts- und Wohnsitz war das Schloß Vaduz (damals Hohenliechtenstein genannt). Im ganzen scheint Benz sich bewährt zu haben, weil man später —̂ in den Jahren 1727 bis 1734 war er anderswo beschäftigt —̂ wieder auf ihn zurückgriff. Allerdings mußte die Hofkanzlei in, Wien schon im Jahre 1722 an die Vaduzer Beamten ein Schreiben" richten, in dem sie „sie zur Einigkeit ermähnte und den Landvogt aufforderte, auch etwas zu arbeiten und den Verwalter (Brändl) zu unter- stützen". Der Pfarrer von Vendern, ?. Marianus Heiß, spricht sich über Benz geringschätzig aus". Der Klerus des Landes bezeichnet ihn in einer Eingabe" an den Fürsten vom 22. Juni 1721 „zwar von gutem Charakter aber für seinen Vorteil bedacht und von Harpprechts Willen ganz abhängig". Dem Amte stand er bis zum 20. April 1727 vor, an welchem Tage er es seinem Nachfolger übergab. Der Grund der Enthebung ist nicht bekannt. Der neue Landvogt, Johann Erwin Keil^, scheint üble Eigenschaften be- sessen zu haben: nicht nur, daß er sich mit seinem Unterbeamten
	        

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