Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

— 42 — ernannt und 12 durch Wahlmänner aus dem Volke in einem Wahlkreise gewählt werden. Auf je 100 Seelen werden 2 Wahl- männer bestellt. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle männ- lichen Landesangehörigen, die im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte stehen, das 24. Lebensjahr erreicht haben, einen Beruf für sich auf eigene Rechnung betreiben und im Fürstentume wohnen. Jeder Wähler kann sein Wahlrecht nur persönlich ausüben. Die Ausschreibung der Wahlen erfolgt durch die Regierung. Die gewählten Wahlmänner haben die 12 Abgeordneten zu wählen. Eine Pflicht zur Annahme der Wahl zum Abgeordneten besteht nicht. Bezüglich der Wahl der Wahlmänner besteht Wahlpflicht. Die gewählten Abgeordneten haben einen Eid auf die Verfassung zu leisten. Der Landesfürst hat das Recht, den Landtag einzu- berufen, zu schließen, zu vertagen oder aufzulösen. Nach Auflösung muß innerhalb von 4 Monaten eine neue Wahl durchgeführt und der Landtag einberufen werden. Für die Zeit, wo der Landtag nicht versammelt ist, bestellt der Landtag einen Ausschuß für diejenigen Geschäfte, die der Mitwirkung der Landesvertretung bedürfen. An der Verfassung darf ohne Übereinstimmung der Regierung und des Landtages nichts geändert werden. Anträge auf Abänderung des Staatsgrundgesetzes erfordern auf Seite des Landtages Stimmeinhelligkeit oder eine auf zwei nacheinander folgenden ordentlichen Sitzungen sich aussprechende Stimmenmehr- heit von drei Vierteln. In gleicher Weise sind entsprechende Anträge der Regierung zu behandeln^. Am 24. November 1862 fand die Wahl der Abgeordneten statt, nachdem zuvor in den Gemeinden die Wahlmännerwahlen durchgeführt waren. Zu Abgeordneten wurden gewählt: Landes- physikus Dr. Schädler in Vaduz, Landrichter Keßler in Vaduz, Landestierarzt Wanger in Schaan, Altrichter Kieber in Mauren, Altrichter Schafhauser in Eschen, Pfarrer Erne in Ruggell, Alt- richter Bargetze in Triefen, Richter Wolfinger in Balzers, Pfarrer Büchel in Triesenberg, Franz Anton Kirchthaler in Vaduz, Real- lehrer Fischer in Vaduz und Gastwirt Quaderer in Schaan. Als Ersatzmänner wurden gewählt: Dr. Schlegel in Vaduz, Altrichter Walser in Triefen, Franz Josef Laternser in Nendeln, Lehrer Beck in Triesenberg und Franz Josef Schlegel in Schaan. Bei der Wahl
	        

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