Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

— 121 — nate in Gefangenschaft. Zu Anfang des Jahres 1405 sandten das Churer Domkapitel, die Stadt Chur und die Eottes- hausleute von Chur eine Botschaft nach Feldkirch an den Herzog Friedrich; pochend darauf, daß sie nichts gegen Österreich unter- nommen hätten, dafür aber wegen Österreich in Schulden geraten seien und von den Feinden des Bischofs umdrängt werden, forderten sie den Herzog auf, die strittige Angelegenheit vor den König zu bringen und dort schlichten zu lassen. Dazu konnte sich aber der Herzog Friedrich nicht verstehen; er wußte warum! Dagegen ver- anlaßte er am 26. Februar 1405 den Grafen Ulrich von Brandis, den Stiefbruder Hartmanns II., Urfehde zu schwören, daß er sich wegen der Gefangenschaft Bischof Hartmanns nicht an ihm und den Seinigen rächen werde. Der Vrandisser leistete diesen Schwur'2. Aber trotzdem und ungeachtet der wiederholten Bitten der Churer weigerte sich Herzog Friedrich, den Bischof Hartmann freizulassen. Und erst, nachdem der Herzog im Kampfe mit den Appenzellern bei Speicher und am Stoß auf das Haupt geschlagen wurde, nahte für den Bischof die Befreiungsstunde. Graf Wilhelm von Montfort-Bregenz, der gerade wegen des Bischofs mit Herzog Friedrich Krieg geführt hatte, schloß am 1. August 1405 zu Schaffhausen mit ihm Friede n^. Im Vertrag wurde bestimmt, daß gegenseitig die Gefangenen gegen Urfehde freigelassen werden. Am nämlichen Tage, ebenfalls zu Schaffhausen, wohin er unterdessen gebracht worden war, stellte Bischof Hartmann dem Herzog den Urfehdebrief aus und leistete den Eid, sich wegen der Gefangenschaft nicht rächen zu wollen". Der Herzog sollte die Schlösser, die entweder Erbe des Bischofs oder Eigentum des Gotteshauses wären, zurückstellen, dafür aber Bischof Hartmann den Eid erneuern, die früheren Bündnisse mit Österreich getreu zu halten. Für diese Urfehde verbürgten sich wenige Tage später zu Chur das Domkapitel, die Stadt Chur, die Dienstleute des Gotteshauses und eine Reihe von Bündner Tälern, daß, wenn der Bischof die Urfehde brechen sollte, wollten sie ihn nicht mehr als ihren Herrn anerkennen (5. August 1405)'°. — Und schließlich verbürgten sich die Grafen Hans, Hugo und Heinrich von Werdenberg-Sargans, Wolfram und Ulrich, Gebrüder, von Brandis, Graf Wilhelm von Montfort, Herr
	        

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