Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

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- Chur zu bestätigen Wann dieser Bitte entsprochen wurde, ist nicht bekannt; doch scheint Hartmann von da an im Besitze des Bistums unangefochten geblieben zu sein, wenngleich erst im Jahre 1407 däs> Domkapitel den Nachfolger des Papstes Vonifaz' IX., Gregor XII., um Ausnahme in die Kirchengemeinschaft bat", und noch im Juli 1396 der Eegenpapst Benedikt, XIII. in einer Bulle an das Domkapitel den Bischof Hartmann seinen „geliebten Sohn" nanntê". Im Folgenden bezeichnen wir den Grafen Hartmann IV. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz als Bischof Hart- mann II. von Chur. IN. Schwere Kriegsläufe. Zu Anfang seiner Regierung hatte Bischof Hartmann II. den großen Plan gefaßt, den alten Glanz des Hochstifts Chur wieder herzustellen, die entzogenen Rechte und Besitzungen wieder an sich zu ziehen und den von Seiten des mächtigen Adels drohenden Gefahren wirksam zu begegnen. Zur Lösung dieser überaus schwierigen Aufgabe fehlte es ihm. wie Regens Mayer sel. richtig bemerkt, nicht an geistiger Kraft und festem Willen, wohl aber an Klugheit und äußerer Macht Da darf es uns nicht wundern, wenn seine ganze Regierungszeit als eine so unruhige und fehdereiche ausfiel. 1. Zunächst wandte sich Bischof Hartmann II. gegen die Frei- herren von Matsch, die im tirolischen Matschertal ihren Stamm- sitz hatten und im Vintschgau, Münstertal und Engadin ihre Gewalt ausübten. Zahlreich waren die Anklagen des Bischofs gegen sie: u.a. daß sie eigenmächtig die Nogtei des Bistums und des Klosters Münster an sich gerissen, des Bistums Pfarreien und Benefizien eigenmächtig verliehen, Eotteshausleute, die sich weigerten, gegen Österreich zu kämpfen, in die Burgverließe geworfen und ihre Güter an sich gerissen haben. Sie hätten sich auch Bormio mit Gewalt angeeignet, mit Mailand unnötig Krieg geführt und dabei Poschiavo verloren... Die von Matsch klagten ihrerseits, daß Hartmann sie ungerechter Weise der Schirmvogtei im Vintschgau, Münstertal und Engadin berauben wolle. — Schon
	        

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