Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

— 110 — in Konstanz weilte und von da nach Chur zurückkehren wollte, nahm ihn Graf Albrecht IV. von Werdenberg-Heili- genberg, ein Diener und Anhänger Österreichs, am 10. No- vember gefangen und hielt ihn einige Zeit auf der Feste Heiligen- berg nördlich vom Vodensee in Haft. Die Gründe zu dieser in Österreichs Interessen geschehenen Tat Albrechts IV. lagen jeden- falls in dem fortdauernden Widerstand der österreichischen Herzoge gegen Hartmann IV. als Bischof von. Chur, wozu noch der Aüsbruch eines Streites zwischen der Herrschaft Österreich einerseits und den Vaduzer Grafen Heinrich I. und Hart mann IV. anderseits um den Besitz der Feldkircher Herrschaft kam. Die Gefangenschaft dürfte nicht von langer Dauer gewesen sein 2°, da Bischof Hartmann schon am 3. Mai des folgenden Jahres (1391) in Chur dem Hansen Trüller daselbst „durch notdurft vnd nutz halben" einige Güter an diesem Ort unter dem Vorbehalt der Wiederlösung verkaufte ". Die in dieser Zeit häufig eintretenden Verkäufe, und Verpfändungen von Gütern sowohl durch Bischof Hartmann selbst, wie durch das Domkapitel, sind ein deutlicher Hinweis darauf, daß beide durch die kriegerischen Ereignisse der vorausgegangenen Monate in schwere finanzielle Schwierigkeiten geraten-sind ^. Endlich wurde Österreich des Streites müde. Herzog Leopold IV. ging mit dem Plane um, den Tod seines Vaters Leopolds III. bei Sempach an den Eidgenossen zu rächen. Um dieses Ziel aber verfolgen zu können, mußten die übrigen Anstünde beigelegt und der Rücken im Rheintal gesichert sein. Die Herzoge suchten daher mit dem Bischof Hartmann Frieden zu schließen, und dieser war ebenfalls zu einem solchen geneigt und bereit, Öfterreich große Zugeständnisse zu machen. -Am 24: Juni 1392 kam zwischen- beiden Teilen eine Vereinbarung zustande: Bischof Hartmann, das Dom- kapitel, die Dienst- und Edelleute des Bistums, die Stadt Chur und die Täler Bergell, Oberhalbstein, Engadin und Domleschg verschrieben sich den Herzogen von Österreich zu ewiger Dienst- leistung. Sie versprachen für sich und ihre Nachkommen „Diener und Helfer" der österreichischen Herrschaft zu sein. Im Falle, daß eine Aufforderung von Seite der Herzoge, an sie ergehe, werden sie ausziehen, innerhalb des Bistums und bis zum' Boden- und
	        

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