Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

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- anhob. Ein tiefer Ritz ging durch die abendländische Christenheit, indem die einen Bischöfe und Domkapitel zum rechtmäßigen Ober- haupte der Kirche in Rom, die anderen zum Eegenpapste in Avignon hielten. In die Regierungszeit der beiden letztgenannten kirchlichen Würdenträger von Rom und Avignon, Urban VI. und Cle- mens VII., fiel der Tod des Churer Bischofs Johanns II. Über die Wahl und den Regierungsantritt seines Nachfolgers herrschte lange Zeit große Unsicherheit, und erst die eingehenden Forschungen von hochro. Herrn Regens Mayer sel. von Chur brachten der Hauptsache nach die wünschenswerte Klärung. Schon zu Lebzeiten Bischof Johanns II. stand der größereTeil der Dom- herren von Chur auf der Seite des in Avignon residierenden Clemens VII., und diese Kapitularen lenkten ihre Aufmerksamkeit für die Nachfolge auf den Grafen Hartmann IV. von Wer - d.enberg-Sargans zu Vaduz. Vermutlich um diesen wahlfähig zu machen, erteilte ihm Abt Burcardus von Pfäfersam 25. Juli 1388 in der Klosterkirche vonSt. Luzius in Chur die niederen Weihen^. Die Minderheit im Dom- kapitel, die eher auf Seite Urbans VI. neigte, erkor dagegen einen gewissen Bartholoma e us zum Bischof, der, wie es scheint, noch in dem Jahre 1388 von dem eben genannten Papste bestätigt wurde und sich eine Zeitlang auf dem bischöflichen Throne - zu halten vermochte". Die Verwirrung wurde durch den Umstand vergrößert, daß Herzog Albrecht von Öfter reich weder den Grafen Hartmann, noch den Bartholömaeus als Bischof anerkennen, sondern seinen Kanzler Anton dem Domkapitel von Chur zur Wahl aufdrängen wollte^. Es lag ihm eben daran, einen ihm ganz ergebenen Mann auf dem bischöflichen Stuhle zu Chur zu sehen. Hartmann IV. erschien ihm wegen der bereits erwähnten - Annäherung an die Eidgenossen, die er als Erbfeinde seines Hauses betrachtete, als verdächtig und unzuverlässig. Hartmann IV. wandte sich, jedenfalls der Mehrzahl der Kanoniker Folge leistend, an Clemens VII. und versprach diesem laut einem Aktenstücke im Vati- kanischen Archiv am 17. November 1̂388 durch den Domscholastikus Luprecht eidlich, die an die päpstliche Kammer zu entrichtende Taxe in 2 Raten zu bezahlen^. Zu allem Überfluß tauchte noch ein
	        

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