Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1937) (37)

— 107 — Auch dieIohan n 'i t e r K o m t u r e i zu F e l d k i r ch scheint Hartmann IV. in seine Hand bekommen zu haben, denn mn 21. Ja- nuar 1381 verlieh' „Bruder Hartmann, gras von Werdenberg von Sangans, comentur ze Waedisroille und des hueses ze Veltkilch sant Iohans ordens" dem Heini Müller von Meiningen eine Mühle und Güter bei Altenstadt zu Erbrecht". II. Bischofswahl. Die folgenden Jahre sollten, wenn auch mit mannigfachen Hindernissen, einen Wendepunkt im Leben Hartmanns II bringen: seine Thronbesteigung als Bischof von Chur. Am 30. Juni 1388 starb Bischof IohannII. von Ehin - gen im bischöflichen Schlosse zu Chur'"'. Die Wahl seines Nach- folgers gestaltete sich schon deshalb schwierig, daß sie in die trau- rigen Zeiten der allgemeinen kirchlichen Wirrnisse fiel, die man als die Zeit des Avignonischen Exils der Päpste oder des Abend- ländischen Schismas bezeichnet. Zum besseren Verständnis für das Folgende ist es nötig, etwas zurückgreifend einen Augenblick aus diese kirchenpolitischen Ereignisse einzutreten. Die schlimmen Zu- stände in der Stadt Rom, die allgemeine Unsicherheit in Italien und hauptsächlich der Einfluß des französischen Königs Philipps des Schönen bewogen den Papst Klemens V. im Jahre 1309 Rom zu verlassen und seinen dauernden Wohnsitz in Avignon in Südfrankreich aufzuschlagen, woselbst die Päpste von da, an 70 Jahre lang zum Schaden der Kirche residierten. Gregor XI. kehrte schließlich im Jahre 1376 wieder nach Italien zurück und hielt im folgenden Jahre unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug in der Ewigen Stadt, die infolge der vorausgegangenen Parteikämpfe einen traurigen Anblick bot. Nach seinem bald ein- tretenden Tode ward durch einstimmige Wahl der 16 in Rom anwesenden Kardinäle 1378 Urban VI. als Papst erkoren; auch die 6 in Avignon zurückgebliebenen Kardinäle stimmten der Wahl zu. Als aber der Papst zur Behebung der Mißstände energisch auftrat, wählten die französischen Kardinäle unter dem nichtigen Vorwande, Urbans Wahl sei nicht frei gewesen, einen Eegenpavst Clemens VII., wodurch die bereits erwähnte Kirchenspaltung
	        

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