Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1936) (36)

— 66 — haben, sich deshalb einmal in Innsbruck befanden und zu erheben, was dort noch 
vorhanden ist, war der Zweck dieser Arbeit. Es war mir vergönnt, während meiner Studienzeit im Landesregierungsarchiv zu arbeiten und in diese Aktenstücke Einsicht zu nehmen. Ich möchte an dieser Stelle dem Leiter des Archivs, Herrn Hosrat Prof. Dr. O. Stolz, sowie den Herren Dr. Dörrer und Dr. Kramer meinen Dank für das Entgegen Kommen und die Mithilfe abstatten. Das Material, das mir für meine Arbeit zur Verfügung stand, ist folgendes! 1. Das sogenannte Schatz-Archiv. 
Dies ist eine vom Verwal- tungsbeamten Wilhelm Putsch auf Befehl Kaiser Maximilians um das 
Jahr 152V angelegte Aufzeichnung aller Urkunden, die damals bei der Jnnsbrucker Hofoerwaltung lagen (Schatz- Archiv genannt, weil diese Urkunden zum Hofschatz gehörten). Die Aufzeichnungen füllen sechs Bände, geordnet nach dem Inhalt der Urkunden (Lehensbriefe, Schuldverschreibungen, Dienst- briese usw.) und dazu Kommen noch zwei Bände Inhaltsver- zeichnis, sowohl nach Personen- als auch Ortsnamen. Die Auf- zeichnungen geben jedesmal einen Kurzen Inhalt der Urkunden an. In der Folgezeit wurde ein Teil der Urkunden durch die Trennung der Verwaltung von Innsbruck nach Wien und später auch in andere Archive abgegeben. 2. Die noch im Innsbrucker Archiv vorhandenen Original- Urkunden. Da es mir wichtig erschien, die Urkunden, soweit sie das Gebiet des heuligen Fürstentum Liechtenstein und die frühern Beherrscher dieses Gebietes betreffen, einzeln zu ver- zeichnen, und für späteres leichteres Auffinden auch ihre ihnen von der Archiv-Verwaltung gegebene Einordnungs- nummer anzugeben, Konnte oft eine Doppelspurigkeit mit den Angaben aus dem Schatz-Archiv nicht vermieden werden. Neues ist in dieser Ausstellung insofern enthalten, 
als sich im Innsbrucker Archiv Urkunden aus dem Stift St. Luzi in Chur und aus dem Stift Pfäfers befinden, die im liechtensteinischen Unterland einen ausgedehnten Besitz hatten. Diese Urkunden, de- ren Ursprung jeweils 
vermerkt ist, Kamen nach der SäKularisie-
	        

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