Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

66 — rebellion nit beweg sonder sy die underthonen sich alles gehorsams und Schuldigkeit erzaigen und auf den siben und zwaintzigsten monatstag octobris schierist künftig vor E. Fr. Gn. erscheinen sollen, erstlichen die parition oder aber bestendige 
erhebliche Ursachen warumb solche in obbestimpte poen cominirte erklärung nicht geschehen solle anzuzaigen alles inhalts bemelts mandats. Also erscheinet vor E. Fr. G. des hoch, würdigen fürsten ... herrn Ulrichen Abts zu Einsidlen ... und dan wolermelts herrn probsts verordneter anwaldt in craft bey handen habender gwält, welche er zu iustificierung seiner voll- mechtigen anwaltschaft hiemit ubergeben thut und bezeugt sich daneben öffentlich demnach alle und jede gerichtliche gepott und verpott die auf jemandts bloßes und eüßerlicher angeben ... untühtig, erafftlos ... solche mandata erkendt und außgebracht, alle notturft dargegen fürzepringen vorbehalten das derotwegen er anwaldt sich mit wolermeltem herrn graven umb das bemelt ungegründt und gefallen mandat in recht nicht einlassen noch auch in E. Fr. G. Jurisdiction bewilligen wolle zuthun schuldig ist, darüber protestierend! und vorbehaltlich solcher protestation so anwaldt zu allen volgenden terminen hiemit erhollet haben will, mit vorbehält, sich mit hernach- volgendem fürpringen, der hauptsach gar nicht einlassen sonder allainig alle underschidliche articulirte und denn gemainen beschribnen rechten auch des hl. 
reichs Ordnung gemäß erhöb- liche und 
gegründte Ursachen und außfüer mugen furzubringen warumb diß ubel und nichtigklich außgebracht mandat mehr wolermelten herrn probst und desselben consorten im wenigsten nicht arctir oder bind demselben auch er herr probst et con- sorten von recht und billichait wegen zugehorsamen nicht schuldig sonnder ain solches aufzeheben und zu cassirn auch darvontwegen mehr besagter anwaldts principal von darinn angehenckter ladung gentzlichen zu absolvirn und zu endtledieen seye, so pringet demnach ermelter anwaldt därtwider erstlich gemaine einred und. dan in specie vermittelst .aidt dandorum, welchen er zuerstatten anerpietig mit pitt gegen anwalden zu- gleichen gegen aid anzehalten nachvolgende articulirte exep-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.