Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 52 — 5. Viele Fürstlichkeiten und hohe Personen hätten diesen Ort mit Freiheiten begabt und seien „dem hl. Meinradt nach- gevolgt und in der Einöd ihr heiliges unsträfliches Leben vollendet". 6. „das disem also mit vleis nach gedrachtedt wollobl. gedechtnus der heilig 
Geröldus, sei ein geborener hertzog von Sachsen alles verlassen umb Gotes willen sich vor etlich hundert Jaren in die wilde, welche damals gewesen da ietzt Frysenn und das Closter mit seiner Brobstyen gelegen bege- ben, dahin ihme ouch sine zwen söhn Camo und Ulrich nach- fragend auß götlicher und kindtlicher lieb und threw gevolget sein, samentlich daselbsten ein Clösterlein ufgericht und auß dispensation und angebung der regell und Disciplin von des hl. S. Meinradts unser lieben frouwen Gotzhous zuo denn Ein- sidlen, ein hl. leben geübt und seliges endt erlangt haben." 7. Der hl. Geroldus habe „vor seinem absterben sich mit seinen zweien söhnen sampt dem kloster und allem was er dartzuo... erlangt erworben und besessen... zu 
Einsidlen in der gheilligten Gottes Cappellen Mariae der allergebenediete- sten Junckhfrowen und illerselligsten Mutter aufgetragen, geopfert und ehwigclichen für ein filiall zuogestelt ingeleibt und vereignet hodt". 8. Dag bezeugen: „alle glaubhaffte historiae Martiriologia, die Annales von hundert Jahren alte gemäle; des Klosters Einsiedlen Succession und ewige Possession wird von allen geglaubt und ist ein öffentliche bekhandtnus". 9. Kloster Einsidlen sei mit allem seinem Besitz „imme- diate cum omni iuri integritate iuxta sacrorum canonum dispositionem dem heiligen apostolischen stuol zu Rhom under- worfen". 10. Einsidlen sei durch die Kaiser, besonders Ludwig den Frommen, Otto den ersten, den andern und dritten in kaiser- liche 
„gewarsame fryheit, Sicherheit, schütz und schirm aller- gnedigst genommen" und 
darin bis „auf unsern allergnedigsten
	        

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