Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 51 — B. Aus dem badischen Generallandesarchiv in Karlsruhe Reichskammer geriehtsakten; F. 449. Betrifft: Herr Carl Ludwig Grave zu Sulltz Cläger gegen Herrn Adamen Probsten zu S. Gerold et consor- ten, Beklagte. I. Clag Libel wider Graf Carln Ludwigen zu Sultz. Articulirter bericht von glegenheit des lobl. Gotzhous Ein- sidlen unyrter u. ingelybter alodial oder filial probsteyenn zu S. Geroldt sampt rächt u. drächtigkheiten u. was Graf Carln Ludwig zuo Sultz und her zu Vadutz so über dieselbig Brobsty mit der schirm vogty belechnet worden für nüwerungen, ingrif, spolien u. beschwerungen, inwendig vier Iharen uß eignen gelüsten u. gewalt dem fürstl. Praelaten u. seinem Gotzhous zuo mercklichem schaden u. nachteil zugewendt hat. 1. Einsiedeln sei „ein glydt und Buntzverwanter Geistlicher standt mit der lobl. Eidtgnosehafft". 2. Das Kloster habe „seinen anfang genommen von dem heiligen S. Meginrado, einem graven von Sulgow". Dieses Kloster sei „mit vilen sonderbaren gnaden und geistlichen praerogativen beseliget und begnadet worden". 3. Das Kloster und all sein Besitz sei von den Päpsten „in ihren geistlichen 
bann Sicherheit, mortification, freiheit und Immunitedt genommen; daneben die selbe stat als ein sonder- bar geheiligtes orht der hochheiligen Mutter Gottes zuo ehren mit grossen ouch vollkhommender ihdulgentz und gnadereichen ablas versichert". 4. Dies sei bisher immer „observirt gehalten".
	        

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