Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 22 - vermutlich noch bis in das Jahr 1392 hinein festgehalten wnrde: denn erst am 24. Juni 1392 begegnen wir ihm wieder in Urkunden u'. Am 22. Februar 1391 wurde zu Werdenberg zwischen dem St. Galler Abt Kuno (von Stoffeln), dem Grafen Donat von Toggenburg, dem Grasen Heinrich III. von Werdenberg, Herrn zu Rheinegg, und dem Grafen Albrecht III. von Werden- berg-Bludenz ein Schutzbündnis geschlossen, dessen Zweck nicht ganz Klar zu erkennen ist. Das Bündnis sollte bis zum 6. Januar (1392) und von da an drei Jahre dauern^. Das Bündnis sah vor, daß demselben noch andere beitreten Können; ausdrücklich wurden erwähnt: Graf Johann (I.) von Werdenberg-Sargans, Vogt Ulrich von Mätsch, Graf Albrecht IV. von Heiligenberg, Graf Heinrich I. von Werdenberg- Sargans zu Vaduz, Graf Wilhelm von Montfort-Bregenz, Heinrich von Rotenberg und der Freiherr Brun von Räzüns. Ohne Zweifel hing dieses Bündnis mit der vorerwähnten Fehde zusammen. Und obwohl Oesterreich darin ausdrücklich von den Gegnern ausgenommen war, so bildete es wahrscheinlich (im Geheimen) doch den Kernpunkt eines Bundes gegen Oester- reich; diese Ansicht wird noch dadurch bestärkt, daß sich dabei fast lauter, zum Teil scharfe Gegner der Habsburger oder dann wenigstens entschiedene Anhänger der Häuser Werdenberg- Rheinegg und Werdenberg-Heiligenberg die Hand reichten. Heinrich I. von Vaduz mochte sich dabei der Hoffnung hin- geben, durch diese Parteinahme für die Werdenberger-Heiligen- berger, zu denen ja auch die Rheinegger zählten, seinen Bruder, Bischof Hartmann, zu befreien oder doch wenigstens die Herzöge von Oesterreich zu einer endgültigen Regelung seiner Erbfolge bezüglich der Güter aus dem Nachlaß des Grafen Rudolfs IV. von Montfort-FeldKirch zu zwingen. Die letztgenannte Berechnung erwies sich nicht als trügerisch: denn die Herzöge von Oesterreich nahmen den ausgebrochenen Kamps gar nicht leicht. Wir erkennen dies u. a. daraus, daß sie es geraten fanden, sich mit Heinrich I. von Vaduz abzufinden. Einem Vidimus des Abtes Peter von St. Peter im Schwarz-
	        

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