Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 16 — Am „Zinstag nach St. NiKlaustag" (7. Dezember) 1378 ver- kaufte Heinrich I. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz den ehrbaren Leuten in dem Dorfe Triefen die Alp Valüna mit dem Gute Drasgimiel und den Schedler Boden samt dem Wald um 78 Pfund Pfennige. Der Graf 
behielt sich dabei 
nur sein Alprecht und 
die Dienste vor, die er von allen Alpen nach altem 
Herkommen besaß. Es 
läßt sich nicht erkennen, aus welchen Gründen der Verkauf der Alp Valüna an die Triesner geschah, welche sie bis dahin zu Lehen hatten^". Im folgenden Jahre, am 10. März 
1379, setzte Heinrich I. von 
Vaduz seinen Vetter, Graf Johann I. von Werdenberg- Sargans, zum Erben 
feiner Feste und Grafschaft Vaduz, seiner Feste Nüziders, 
seiner Grasschaft im Wallgau, Kurz 
alles dessen ein, was er 
von seinem Vater, 
dem Grasen Hartmann III. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz, geerbt hatte. Weil er aber früher seine Besitzungen seinem Oheim, Gras Rudolf IV. von Montfort- FeldKirch, vermacht hatte, mußte 
letzterer seine Zustimmung zu der Aenderung geben. Nur wenn Heinrich I. vor Rudolf IV. von 
Montfort sterbe, solle letzterer Heinrichs Besitzungen für seine Lebenszeit haben. 
Nach seinem Tode 
mögen sie dann an Graf Johann I. von Werdenberg-Sargans 
und dessen Erben fallen. Die Güter jedoch, 
die Gras Heinrich I. 
von seiner Mutter Agnes (?) von 
Montfort-FeldKirch selig geerbt (Festen, Land und Leute) 
und ebenso diejenigen, welche ihm Graf Rudolf IV. von Montfort gegeben hatte, waren nicht 
in diesem Vermächtnisse inbegrissen, sondern sollten Heinrich I. 
und seinen Erben bleiben. Graf 
Heinrich siegelte für sich und seine Erben ̂. Dieser Urkunde ist zu entnehmen, daß Heinrichs I. Mutter, die nach dem Tode des ersten Gemahls, Hartmanns III. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz, den Wolfart von Brandts geheiratet hatte, 
um diese Zeit, vor 30. März 1379, das Zeitliche gesegnet hat, unter welchem Datum ihr Sohn Heinrich 
I. seine „Mutter selig" nennt°«. Der genannte Erbvertrag Heinrichs I. von Vaduz mit Johann I. von Sargans hatte noch einen andern Grund. Nach dem 
zu dieser Zeit erfolgten 
Tode Kaiser Karls IV. führte
	        

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