— 12 — insbefonders nach dem Tode des älteren Bruders. Rudolfs V. (1367), auf das engste; doch soll im folgenden das Lebensbild Heinrichs I. besonders in den Vordergrund gestellt werden. III. Heinrich I. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz dürfte um das Jahr 1345 in das Leben getreten sein. Sein erstes selbständiges öffentliches Auftreten fällt in das Jahr 1365, in welchem er neben seinem Bruder Rudolf V. an der bereits erwähnten Kriminal-Gerichtssitzung teilnahm^. Einige Jahre nach der Ermordung des Grafen Rudolfs IV. von Werdenberg-Sargans, am 5. April 1367, verwiesen dessen Gattin Ursula von Vaz und ihr Sohn, Graf Johann I., durch die Hand ihres Vogts, Graf Heinrich (I.) von Vaduz, der Annavon Räzüns, Johanns I. Gattin, als Widerlage ihrer Heimsteuer von 4000 Gulden und für ihre Morgengabe von 100 Mark aus die ihnen von Oesterreich verpfändete Grafschaft Lags und ihre Feste Ortenstein, ausgenommen die Grafschaft und den Kirchensatz zu Tomils, jowie das Gut und die Zinse, welche an die beiden Feste Süns versetzt waren ̂. Ein Jahr später, am 16. März 1368, besiegelte Heinrich I. eine Urkunde des Freiherrn Ulrich Bruns I. von Räzüns. wonach dieser seiner Gattin Elisabeth von Werdenberg- Heiligenberg 800 Gulden Leibding und 1000 Gulden Morgengabe verschrieb und sie dafür auf Burg und Herrschaft Räzüns verwies^. Die beiden letztgenannten Begebenheiten zeigen, daß Hein- rich I., in die Fußstapfen seines Hingeschiedenen Oheims, Ru- dolf IV., tretend, von den Familienangehörigen und weitern Kreisen der Verwandtschaft als Familienoberhaupt in wichtigen Angelegenheiten beigczogen wurde. Am 9. August 1370 verkaufte Heinz Senn, seßhaft zu Vaduz „mit Gunst des hocherbornen gnädigen Herren Grafen Heinrich der ehrbaren Frau Nesa Vaistli, Albero's sel. Witwe, Hansen ihrem Sohn, den halben Zehnten, der gelegen ist in dem Dorf aus der Ebene" um 36 Pfund Pfennige-".