Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 125 — mehr an das frühere Verbot „ .. > und überhaupt wird für die Untertanen weder durch 
die Handhabung der Polizei noch durch eine gehörige Rechtspflege 
gesorget, somit wird nirgends die Spur eines Regiments beobachtet. Endlich jammert das Land, daß in dem 
ganzen Fürstentum weder ein Medicus 
noch ein erfahrener Chirurgus, ja nicht einmal eine 
gelehrte Hebamme vorhanden 
sei, so daß 
von Zeit zu Zeit viele Kranke 
und sowohl Mütter als Kinder aus Mangel der 
bedürftigen Hülfe verwahrloset 
werden. Ich war unlängst ein Augenzeuge des Elends, da in der Gemeinde Trisen eine Menge Menschen an einer epidemischen Krankheit hlllflos dahin- starb, bis endlich ein zufälliger Weise in das Land gekommener evangelischer Medicus Namens Dr. Gmelin denen armen Leuten nicht nur gratis beisprang, sondern wohl gar noch der Armut verschiedener Kranken aus seinem eigenen Beutel unter die Arme griff." Darauf empfiehlt der Administrator dem Landessllrsten diesen Arzt, 
der seine Studien in Leiden, Wien und anderen Hochschulen Deutschlands gemacht habe und 
als Professor nach Petersburg berufen 
worden sei. „Allerdings Könnte ein Arzt aus dem, was er von den Untertanen ziehen Könne, Kaum vier Wochen leben, hier 
müßte schon die landesfürstliche Milde mit einigen 1W fl. jährl. einspringen." Weiter teilt er 
dem Fürsten mit, daß die Nachricht von der Entfernung des Landvogtes Grillot bei den meisten Untertanen große Freude hervorgerufen habe und jene, welche bei der Braunschen Kommission gegen ihn geklagt oder gezeugt hätten „nun der Sorgen enthoben sind, so wie der Grillotsche Anhang im Lande verbreitet hatte, mit dem Stauvvbesen und anderen peinlichen Executionen belohnet zu werden." Der Prior Rhein hard besorgte das Camerale, der Oberamt- mann 
von Hohenems das Criminale 
und Zivile. Unterdessen stritten sich in Wien der sogenannte Agent Braun und der Land- vogt Grillot. Der Landvogt 
hatte am liechtensteinischen Hofe großen Anhang, unterlag aber 
schließlich doch und 
mußte sein Amt quittieren.
	        

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