Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

— 123 — Kann man aber weder mit SamKorn, noch wenn Mangel und Teuerung wie leider dato eingerissen hat, mit Frucht zu seiner bedürftigen Nahrung zu Hilse Kommen. Euer hochfürstl. Durch- laucht erwägen gnädigst, daß das Malter Korn, welches ehehin 12 u. 13 Gulden gegolten hat. nun diesen Frühling schon für 40 Gulden auf denen öffentlichen Märkten verkauft worden. Andere Feldfrüchte sind auch nach diesem Verhältnisse im Preise gestiegen. Der Verkauf der mehresten ViKtualien in denen Nach- barschaften an die hochfürstl. Untertanen ist verfänglich verboten und wird wegen eignem und inländischem Mangel auch an öffentlichen Markttagen nicht gestattet. Der Feldbau in dem Reichssürstentum Liechtenstein ist sehr gering und der vorjährige Erwuchs an Feldfrüchten bereits aufgezehrt. Der gemeine Mann vermag nicht für ein Mälterlein Korn 40 Gulden zu zahlen nnd man läßt ihn nirgendswo andere Feldgewächse Kaufen. Die Herrschaft!. Kornböden sind leer und die Herrschaft mithin unvermögend, ihm beizuspringen. Ist die Not nit unllbersehlich und wie wird es in Zukunft und bis nach der Ernte, oder wenn diese gar fehlen sollte, hienach erst gehen, nachdem schon dermalen ansonst nicht unbegllterte Untertanen dem Bettel nachziehen müssen? Wenn Euer Durchlaucht das Geschrei und das Winseln und die Klagen der Untertanen hörten, ich weiß, Höchstdieselben müßten das Versahren Höchst dero Beamten verabscheuen. Ehe- dem hat man denen herrschaftl. Rebbauleuten auch Früchte am Lohn gegeben, nun aber ist ihnen auch dieser Vorteil entzogen. Die Herrschaft!. Weingärten sind seit einigen Iahren in ziemlichen Abgang geraten und in den Waldungen ist die Wirt- schaft ebenso schlecht. Vieles wird unnütz gefällt, bleibt in dem Walde liegen und geht durch Fäulnis zu Grunde, etz... Kurz die Beamten scheinen aus ihr eigen Interesse und auf ihre Bequemlichkeit zu sehen, ohne sich um den Nutzen der Herrschaft und um die Wohlfahrt der Untertanen zu bekümmern. Sie wissen, daß das Auge des Herrn entfernt ist und schon lange Zeit hat es ihnen gelungen, auch dessen Ohr zu verriegeln. Ich muß jedoch dem Rentmeister Ambrosi das Lob beilegen, daß er seit dem mir gemachten gnädigst. Austrag, sich fleißig und getreu in seinen Diensten erwiesen.
	        

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