Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1935) (35)

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den schlechten Ausgang seines 
Geschäftes voraussah und durch den 
?. Prior gleichsam einen Vorsprecher haben wollte. Wenn auch der Landvogt schwer belastet 
erscheine, so sei doch alles so illegal und Konfus durchgeführt worden, daß es leicht sein Könnte, daß er wieder 
in sein Amt Kommen würde. Bei den zerrütteten Verhältnissen würde er 
dem Prior entschieden von einer Uebernahme der Administratur abraten. Am 23. März 
ersuchte Fürst Josef Wenzel nochmals den Prior um Annahme der Oberaussicht. 
Er sollte nur bis zur Rückkehr des Ländvogtes oder bis 
der Fürst andere Verfügungen treffen würde, in wirtschaftlichen Dingen die Oberaussicht führen, ohne „sonderliche Beschwerden und 
ohne in die Unruhen sich einzulassen". Mit Absicht 
zeigte nun der Prior dieses neuerliche Schreiben 
des Fürsten denen, so beim ersten Auftrag „große Augen 
gemacht". Es war allgemeine Ansicht, daß 
der Prior ohne größte Ungnade 
des Fürsten den 
gnädigsten Auftrag nicht mehr abschlagen 
Konnte. An der Gnade 
des Fürsten war 
dem Priorat um so mehr gelegen, 
als es viele liegende 
Güter in Liechtenstein besaß und zudem „gereiche es dem Reichsgotteshaus Ottobeyren an dem 
wienerischen Hof zur besonderen Ehre, daß 
einem all- dortigen 
Capitulari.8ine sxemplo ein 
weltliches Reichsfürstentum zu administrieren von 
einem so großen Fürsten anvertraut worden." So nahm 
der Prior die Administration 
an. Am 5. April 1771 teilte 
der Prior dem Fürsten mit, daß 
er in den nächsten Tagen 
sich nach Liechtenstein verfügen und vom Rentmeister Bericht einholen werde, 
wie dieser seit der Abreise des Land- vogtes das Camerale besorgt habe 
und er werde ihm gleichzeitig weitere Anweisungen für 
die Zukunft geben. In den folgenden Monaten begab sich 
der Prior öfters nach Liechtenstein und blieb, wenn es die Geschäfte gerade erforderten, 1 bis 4 Tage dort. Aus 
dieser Zeit stammen seine Berichte an den Fürsten, die allerdings zeigen, daß eine 
Aenderung in der Verwaltung 
des Fürstentums notwendig war. „Nachdem 
ich mich nun zum 
zweitenmal nach Liechtenstein begeben und dort einige Tage zugebracht 
habe, um mir das Cameralwesen 
anzusehen, so habe ich von 
dem Herrn Rentmeister Ambrosi verschiedene Rechnungen 
zur Einsicht abgefordert, um
	        

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