Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1933) (33)

— 117 — schwäbischen Kreise gelegen sei. in wirkliche Dienste überlassen werden und dadurch der gemeinschaftliche Endzweck einer gänz- lichen Entfernung auf leichtere Weise und mit gewisserem Erfolg erzielt werden. Ueber diesen neuerlichen Antrag (hiemit schließt die 2. Seite und fährt der Bericht auf der 3. Seite des vorlie- genden Bogens fort:) Kais. Königl. Border-Oesterreichischen Angehörden und übrigen innerhalb des schwäbischen Kreises Grenzen gelegener Gebiete die nötige Einleitung und Beförde- rung zu verschaffen. Den Militärpersonen soll daher auch von Seite des Herrn Fürstbischofs zu Straßburg die Gegend, wohin jene Mannschaft zu marschieren hat, so bald immer möglich er- öffnet werden.. 7. Ferner hat der Abgeordnete des Fürstbischofs von Straßburg übernommen und zugesagt, dafür besorgt zu sein, daß obbesagte Requisitoralien an das hochf. schwäb. Kreisaus- schreibamt allerehestens nachgeholt werden. 8. Da von Seiten der fchwäb. und vorder-österr. Konferenzdeputierten der drin- gende Wunsch wiederholt wurde, daß jene französischen «üavsl- liers und Otiieisi>, die am Schlüsse des letzten Jahres aus der R. Stadt Worms und dasiger Gegend in die bischöfl. Straß- burgischen Lande gezogen und welche, der verbindlichen Aeuße- rung des fürstl. Straßburgischen Abgeordneten zufolge, ohne Waffen und ohne einiges Korps zu formieren, sich nach dem Rechte bloßer Gastfreiheit und unter dem Schutze der Landes- herrschaft befinden, veranlaßt werden möchten, diese Gegenden gleichfalls in Bälde zu verlassen und dadurch den Bewohnern Frankreichs allen wesentlichen Grund zu Besorgnissen oder feind- lichen Unternehmungen aus dem Wege zu räumen, so hal der hochf. Straßburgische Abgeordnete erklärt, dieses dringende Ver- langen, wodurch die Beruhigung der benachbarten Reichs- und Kreisstände erst vollkommen erzielt werden Kann, an seine höchste Behörde zn bringen und angelegentlichst dafür zu sorgen, daß auch dieser Antrag zur Verhütung aller sonst bevorstehenden üblen Folgen baldmöglichst in Erfüllung gebracht werde. (Dann folgen noch 2 Zeilen eines angefangenen Satzes.)
	        

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