Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1933) (33)

- 101 nis im Haus, Roß und Vieh in dem Stall, alles in der Ehe erhauste und erkaufte Gut, wogegen der Vater den Kindern obbe- schriebenes Gut, das die Mutter eingebracht, ledig und los in die Hand geben soll und der Vater alle ausgehenden Schulden zahlen solle. Ferner soll die Christina ihrem Schwesterchen wegen ihrer Mutter „anlegigem Häs" 4 sl., das sie ab dato an die Kinder zinsen soll. 1735. August 25. 154 Georg Matt und Agatha, seine Tochter, richten an den Landessürsten eine Eingabe-. Die eheliche Tochter Agatha Mattin von Mura habe aus besonderem Ruf Gottes, reislich erwogenem Antrieb ihres Geistes und freyen Willens die Profesz und Kloster- Gelübde in den armen Orden der 3. Regel des H. Seraphischen Vaters Francisci sich verpflichtet. Zur Verpflegung, Kleidung und anderer Aussteuer sei „in natur» oder in I»x 500 bis 600 fl." Bargeld zu entrichten. 1500 Reichsgulden habe sie sich obligieren müssen. Hievon werde vom Oberamt von je 100 fl. 10 sl. Abzug- geld, also 150 sl., ferner Leibsablösung 100 fl. angefordert. Vater und Mutter und 3 Geschwister als Miterben dieser Klosterfrau, die mit dem Kloster auf die Erbportion feierlich isnuneiert haben, meinen, dafz sowohl dem landesfürstlichen als auch dem <üoU«e- tstion8interö88k durch die Standesänderung dieser Klosterfrau nichts entzogen sei, weil die ihr extra zugekommene liegende Erbgüterportion, die allein versteuert und verabzuget werden, im Lande liegen bleibe und sie daran nichts mehr zu suchen habe. Die 1500 fl. Bargeld seien ein lebenslängliches Servies- und Kostgeld, und werde nach hiesigem Landsbrauch Bargeld, das intsr bona mobilia läuft, weder eolleetiert noch bei Alistritt eines Unter- tanen verabzuget. — Den Leibauskauf anlangend, wenn ein Untertan seinen Leib und Seel dem Dienste Gottes im geistlichen Stand, besonders dem Ordensstand des H. Seraphischen Vaters, dem das Landesfürstliche Haus mit Höchster Liebe und Affection gnädigst gewogen sei, geschenkt und gewidmet, habe die gnädige Herrschaft zur Förderung so heiligen Vorhabens fast allzeit die Gnade gehabt, Untertanen Zi-gti8 zu munumittisren. Die Bitt- steller seien allezeit getreue Vasallen und Untertanen gewesen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.