Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1932) (32)

- 98 - Die Verfügung über Naturgebilde, deren Schutzwürdigkeit die Negierung festgestellt hat, ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes beschränkt. Die Festsetzung der Schutzwürdigkeit seitens der f. Regie- rung erfolgt nach Anhörung einer Kommission. Die Schutzwürdig- keit kann wegen der Eigenart oder 
Seltenheit solcher Naturgebilde, wegen ihrer natur-wissenjchaftlichen Bedeutung oder wegen des durch sie dem Landschaftsbilde verliehenen besonderen Gepräges gegeben sein. Die Feststellung der Schutzwürdigkeit muß unterbleiben, wenn andere wichtige Interessen überwiegen. Die Veräußerung oder Verpachtung eines geschützten Naturgebildes ist der Negierung anzuzeigen und än- dert nichts an Beschränkungen im Sinne dieses Gesetzes. Die Negie- rung kann auch bestimmt umgreuzte Gebiete mit Zustimmung der über diese Gebiete Verfügungsberechtigten als Banngebiete erklären. Besondere Abschnitte des Gesetzentwurfes behandeln dann den Schutz des Laudschafts- und Ortsbildes, den Schutz der Pflanzen, den Schutz der Tierwelt und schließlich die Strafbestimmungen. Nachträglich wurde vom historischen Vereine noch die fürstl. Regierung ersucht, in 
das Gesetz auch eine Bestimmung über den Schutz von Höhlen aufzunehmen. Anläßlich eines bestimmten Falles vonBauabsicht wurde die fürstl. Regierung ersucht, darauf zu dringen, daß bei der Bauausführung auf das gegebene Landschaftsbild möglichst Rücksicht genommen werde. Die ordentliche Jahresversammlung wurde am 18. September 1932 in Gntenberg abgehalten. Sie war gut besucht und zeigte, daß in weiteren Kreisen lebhaftes Interesse für die Bestrebungen des historischen Vereins bestehe. Zunächst wurden unter Führung des Herrn Egon Rheinberger die Ausgrabungsstellen besichtigt und daran anschließend die in der unteren Halle der Burg Gutenberg übersichtlich aufgestellten Funde aus den Ausgrabungen in Augenschein genommen. Herr Landesschule- direkter Dr. Eugen Nipp hielt dann im 
eigentlichen Schloßsaal vor der Versammlung einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag, der eine kurze Einführung in die vorgeschichtliche Zeit und Ausführungen über die Zeit der Hallstattperiode, der Latene, der Römer und der Alemannen, sowie über einzelne Fundstellen in Liechtenstein bot.
	        

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