Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1932) (32)

- 46 - von nun an im höchst ganzen Fürstentums Liechtenstein ohne höchst ausdrückliche Erlaubnis weder ein einfacher Rauchfang ver- doppelt noch auf einem Bauplatz, der vorher Kein Haus-Hof- Stattrecht hatte, ein neues Haus erbaut werden dürfe". (Vgl. Regierungsarchiv, Normalakten 1806.) Auch Helbert erwähnt diesen Umstand in seiner Chronik und dazu noch, daß die bestehenden Häuser analog wie in Oesterreich numeriet werden müßten (vergl. Jahrbuch 29. Bd., „Auszug aus der Chronik d. Heibert"). Diese Numerierung dürfte wohl auch mit der um diefe Zeit beginnenden Grundbuchanlage im Zu- sammenhange stehen. Am 18. Feber 1812 war das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch Oesterreichs auch in Liechtenstein eingeführt worden, welches das materielle Recht (also auch das Nachbarrecht, Sachenrecht) ent- hielt. Schon im Jahre 18(18 erhielt Schuppler in seiner Antritts- instruktion als Landvogt vom Fürsten den Auftrag, eine Feuer- löschordnung auszuarbeiten, was dann in der Folge geschah (Re- gierungsnrchiv 1808). Diese Feuerlöschordnung stellt die Verord- nung und die Bestimmungen zum im ABGB. geregelten materiel- len Rechte dar, soweit sich diese auf das Baurecht bezogen. Sie hat durch sechs Dezennien eine Bauordnung in Liechtenstein ver- treten, ist auch tatsächlich in erster Linie eine solche und erst in zweiter eine solche für die „Anstellung des Löschens bei Bränden", indem sie ausdrücklich in ihrem ersten Abschnitte beschreibt: „Wie die Entstehung der Feuersbrünste vermindert" und dabei vor allem den Bau der Gebäude im Auge hat. § 1 des I. Abschnittes schreibt vor, daß jeder Bürger, soweit es seine finanziellen Verhältnisse erlauben, gehalten sei, seine Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus feuerfreiem Material auszu- bauen und wenigstens mit Ziegeln zu decken. §Z 3 und 4 regeln die Bauart der Kamine und bestimmen, daß vor allem Keine hölzernen Kamine mehr geduldet werden sollen und solche abgeschafft werden müßten. Das ist begreiflich bei dem damaligen schlechten Stande der Löschgeräte und der verhältnis- mäßig hohen Anzahl Föhntage in unserm Lande.
	        

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