Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1932) (32)

Spärlich sind die Quellen, die uns einen Einblick in den Werdegang und die Geschichte unseres einheimischen Baurechtes und jenen der Bauordnung zu geben vermögen. Aus der Tradi- tion ist sozusagen nichts zu holen, Gebräuche geben uns ebenso wenig einen festen Wegweiser, auch die Anlage der Häuser- gruppen in den einzelnen Gemeinden und ihre jeweilige Bauart weisen wohl Kaum auf das Vorhandensein von älteren Normen über Baurecht und Bauordnung hin, sie bestätigen eher die An- sicht, daß früher, das heißt bis zum Jahre 1812, in Liechtenstein tatsächlich Keine allgemein durchgreifende Normierung sür die Er- richtung von GebäulichKeiten bestanden haben dürste. Somit sind wir zur Darstellung der Geschichte des Bauwesens in unserm Lande teils aus die Analogie mit den Nachbargebieten, dann aber fast ausschließlich auf die spärlichen schriftlichen Quel- len des Negierungsarchivs und der Gemeindearchive angewiesen, wie sie teils noch unveröffentlicht in ihren Faszikeln liegen, teils schon eine Wiedergabe in den verschiedenen historischen Werken gefunden haben. Keine Vorschriften und Keine Rechtsgrundlage hinsichtlich der Errichtung von Gebäuden jedwelcher Art finden wir noch in den beiden Landsbräuchen (1667- im Regierungsarchiv), die ja doch gewiß auch diese Normen in ihrer Kodifikation des damals gel- tenden gemeinen Rechtes wiedergegeben hatten. Wohl darf an- genommen werden, daß Gemeinden, die ein einheitlich ge- ordnetes Straßenbild besaßen, auch Vorschriften über die Er- richtung der Häuser den Straßen entlang aufstellen mußten, woll- ten sie das Straßenbild nicht gar zu stark gefährden. Dieses aber, wie nicht minder das ganze Nachbarrecht oder das Bauen an des Nachbars Grenze, Können lediglich als eine von Fall zu Fall ge- troffene Vereinbarung ohne allgemein gültigen Charakter an- gesehen werden. Und auch dieses wiederum dürste nur in Dörfern mit Durchgangsstraßen im Tale Bedeutung gehabt haben, an Straßen, die dem Durchgangsverkehre dienten.
	        

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