Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1932) (32)

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- Südwestlich der im Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum 
Liechtenstein, 30. Band (1930), veröffentlichten Fund- stätte vorgeschichtlicher Siedlungsplätze der Hallstatt- und Latene- zeit oder, anders ausgedrückt, der frühen und späten Eisenzeit (1. Jahrtausend o, Chr.), nahm der Historische Verein des Fürsten- tums Liechtenstein unter anerkennenswerter Beihilfe des Schloß- vesitzers Egon Rheinberger und seiner Söhne in der „Wanne" 1932 weitere Grabungen vor, deren Schauplatz 
Abb. 1 zeigt. An der dort 
mit 1 bezeichneten Stelle wurde eine rund 25 Ge- viertmeter große Fläche bis auf die unberührte Löß-Schicht hinab untersucht. Der hart am Fuße des Felsens unter den erwähnten Wohnstätten gelegene Fundplatz, aus den zweifellos auch Abraum von oben herab gelangte, barg zahlreiche Ueberreste von Metall- uno Töpferwaren der Späthallstatt und Frühlatenezeit, deren Bedeutung dieser Bericht darzulegen versucht. Der aus 
Abb. 1 mit 2 bezeichnete Versuchsgraben legte eine rätselhafte, grobschlächtige Steinsetzung 
(Abb. 2) frei, deren Zweck- und zeitliche Bestimmung dem weiteren Fortschritte einer vor- gesehenen, abschnittweisen Untersuchung der geradezu ein Archiv heimatkundlicher Vorgeschichte bildenden Umgebung des Glinz- gelibühels vorbehalten bleiben muß. Hier ergaben sich aber außer- dem Beweise einer viel weiter zurückreichenden Besiedlung, die in die Ucbergangsperiode von der Stein- zur Bronzezeit zurück- reicht, zu einem Teile 
dieser selbst angehört. Da das Gelände als Acker- und Weinbergland stets tieffassender Bearbeitung 
aus- gesetzt und 
im 19. Jh. bei 
Anlage sürstl. Weinberge planiert wor- den zu sein scheint, lag selbstredend Keine ungestörte Schichten- abfolge mehr vor. Erst in größerer Tiefe fcheidet sich eine deut- licher erkennbare und unberührtere Lage ab, die im 
Abschnitt 1 den Großteil des Fundmaterials enthielt. ' In üblicher Art, mit den ältesten Urkunden zu beginnen, wen- den wir uns zuerst zur
	        

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