Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1931) (31)

- 38 n i s an das Stift des hl. Gallus übertragen worden sein und zwar vermutlich mit Kirchensatz und Zehnten, wie Ildevhons von Arx berichtet^'). Letzteres ist sicherlich unrichtig; denn schon vor 1244 wurde der Hos (ohne Kirchensatz und Zehnten) von der Abtei St. Gallen an einen Ritter Dietrich von Hnslach verpfän- det. 1244 durch Propst BurKhart für die Abtei zurückgelöst''«), aber 1276, wiederum ohne Kirchensatz und Zehnten, an das Klo- ster Psäsers verkauft^'). Von da an verblieb der Hof der Abtei des hl. Pirmin bis zu deren Aufhebung. Wenige Jahre später, am 24. November 1304, Kam in Chur eine Vereinigung zustande zwischen Conrad III. von Rüchen- berg, Abt von Pfäfers (1282—1324) und dem Convent einerseits, und einem gewissen Philipp von Sevelen andererseits, wonach der letztere auf verschiedene Güter zu Gun- sten der Abtei Pfäfers verzichtete, u. a. auf eine Iuchard Acker- land in Quadro, worunter vermutlich dasjenige bei Klein- Mels (Liechtenstein) zu verstehen ist, da auch die meisten andern Güter, die in der Urkunde erwähnt werden, in der Nähe liegen; sodann aus ein Wiesenstück in Balzols an dem Orte, der RünKalaze genannt wird, höchstwahrscheinlich das R u n g- gilätsch bei Balzers; serner verzichtete er aus ein Wiesen- stück zu 
Agras ch, vielleicht das 
Anresch bei Balzers. an- lehnend an das Ellhorn, endlich auch aus zwei Nußbäume außerhalb des Dorfes Vaduz. Abt und Convent waren ver- pflichtet, die erwähnten Güter dem genannten Philipp von Sevelen als Lehen zu übertragen''"). Ein Jahr später, am 18. , September 1305, schenkte Ritter Swigger von Schellenberg am Eschnerberge zum Heil seiner und der legitimen Gattin Seele dem Kloster Pfäfers „einen Hos in Mauren in dem obern Dors, in der Herrschaft Vaduz gelegen", mit aller Zugehörde ankleckern, Wiesen, Waldung und allen Rechten, die von cüters her dazu gehörten. Er verzichtete auf alle Rechte, die er und sein? Frau hatten. Doch bedingte 
er sich für die Zeit seines und der Gemahlin Lebens eine jährliche Rente, ein sogenanntes Leib- geding aus, welches aus 6 Malter Korn, nämlich 3 Malter Wei-
	        

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