Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1930) (30)

— 87 — Baureste. Der Herd V!./) Kronzeuge einer Wohnstütte, maß im Geviert 8l1 zu 85 cm, war es. 10 cm hoch, aus Bruchsteinen auf dem anstehenden Lößboden, mit etwas höherem Rand, leicht muldenartig gebaut, die Steine stark gerötet, also längere Zeit in Benutzung gestanden. In gleicher Höhe des Herd- süßes breitete sich ein bis in die Gegend der offenbar als Sockel- steine zu erachtenden Steinsetzungen cl—e—v der hier gut ver- folgbare älteste Hüttenboden aus, der mit flachen Kleinen Stein- chen belegte Lößgrund. Gegen ß und S. G. 4 zu verwischte sich seine Grenze, da dort der Fels zutage tritt. Bei g schien sich die Spur eines 8 zu 1t> em messenden Psoftenloches erübrigt zu ha- ben, dessen graue Farbe sich deutlich abhob. Dieser Hüttenboden senkte sich gegen 150, etwas dem Gelände folgend, ab. die Herd- seite lag also um weniges höher, denn die NO-Seite der Hütte. Die Zugehörigkeit dieses Herdes zu andern Bauresten, ins- besondere zu der es. 55 em breiten Trockenmauer, mit einem rätselhasten Eckansatz auf der Nl)-Seite (dem ungefähr der Mauerstutz e südwestlich gegenüber entspräche), war nicht mehr Klar zu erkennen, da einschneidende Zerstörungen vorausgegan- gen waren. Dem Umstände nach, daß in Knapper Entfernung südöstlich des Herdes die Trockenmauer auf dem hier viel höher anste- henden, offenbar aber auch nicht mehr ursprünglichen Lößlehm ausgebaut war (vgl. Schnitt r̂—I? und 0—N des Planes), scheint diese Trockenmauer nicht zum Herde VI. gehört zu haben. Denn jener Lößlehm war, wie sich an der Südseite des Pflasters lila erwies, hier 35 cm stark und über einer, dem Pflaster I ent- sprechenden Steinlage aufgeschüttet, also nicht mehr ursprünglich. Ganz am Schlüsse der Grabung machten sich ja in jener Gegend Reste eines frühzeitlichen Grabes (im Lößlehm eigen- artig Konservierte Schädelteile) bemerkbar. Andernorts gemachten Beobachtungen nach, scheint die noch in 5 m Länge angetroffene, z. T. durch S. G. 3 zerstörte, aus i) Abb. 8.
	        

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