Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1930) (30)

- 58 - zogenen. Klostervermögen noch fl. 7 WO.— zufallen sollten. Die lebenslängliche Pensionierung des gewesenen Kapitulars Singer, Pfarrer von Eschen, zu Lasten des Kantons St. Gallen, machte Landamman Vaumgartner noch von weiteren Verhandlungen, die speziell die Herausgabe der von Liechtensteiner 
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beschlag- nahmten Klosterobligationen beinhalten, abhängig. Mit Note vom 16. Dezember 1839 hatte die St. Gallische Regierung dein fürstlichen Oberamte die Zustimmung zu diesem provisorischen Abkommen mitgeteilt und auf baldige, vollständige Erledigung gedrängte Unter 28. Jänner 1840 war ein ausführlicher Bericht über die Konstanzer Verhandlungen von Landvogt Menzinger an den Landesfürsten abgegangen und mit Rescript vom 13. April 1840 traf seitens der Fürstlichen Hofkanzlei die Mitteilung ein, daß der Fürst von dem Ergebnis der Konstanzer Konferenz befriedigt sei, und bereits auf diplomatischem Wege der Regierung des Kan- tons St. Gallen einen neuen Vertragsentwurf übermittelt habe, der seitens der St. Gallischen Regierung anstandslos angenommen wurde. Zum endgiltigen Abschlüsse sei Altstütten als Konferenz- ort gewählt worden und Landvogt Menzinger werde zur Unter- feriigung des Vertrages ermächtigt. Dadurch, daß Landammann Vaumgartner in kantonalen An- gelegenheiten mehrere Wochen abwesend sein mußte, war die end- giltige Regelung erst am 29. September 1840 möglich, an welchem Tage in Altstätten der nachstehende Staatsvertrag unterfertigt wurde: „ U e b e r k o m m n i zwischen der Regierung des Schweizeri- schen Kantons St. Gallen einerseits und der Hochfürstlich Liechtensteinischen 
Regie- rung andererseits, betreffend den imFür- stenthum Liechtenstein gelegenen The.iil des Pfäfers'schen Klostervermögens, dann des Pfr und- und Kirchenvermögens der gedachtem Kloster einverleibt gewesenen Pfck^rei Gschen.
	        

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