Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1930) (30)

— 52 — dortigen Besitzungen in die Fußstapfen von Abt und Konvent, bezieht für diese Einkünfte. Früchte uno Gefalle, leistet die 
Schul- digkeiten an deren Statt und steht in allen Vorfallenheiten Namens des Klosters zu Rede und in Rechten. — Nach dein Gesagten glauben wir uns füglich weiterer Erörterungen enthalten zu können, um das Wohllöbliche Fürstliche Oberamt zu 
veran- lassen, eine gegen die im Eebietsumfang des Fürstentums gele- genen Besitzungen des Klosters Pfäfers unstatthaft verfügte Maß- nahme beförderlichst aufzuheben, eine Maßnahme, die Wohldas- selbe bei näherer Ueberlegung und auch im unbefangenen 
Hin- blick auf Grund, Veranlassung und Folgen selbst als einen wah- ren Eingriff in fremdes Eigentum und Eigentumsdispositions- rechte ansehen wird und muß. Indem wir daher von dem Gerech- tigkeitssinne des Wohllöblichen Fürstlichen Oberamtes- die Zurück- nahme der besprochenen Kuratelverfügung wider das herwärtige Kloster Pfäfers in Bälde gewärtigen, ergreifen wir übrigens auch diesen Anlaß, Wohldasselbe unserer wahren Hochachtung zu ver- sichern." Durch diese Note war nun der St. Gallische Standpunkt präzisiert. Inzwischen war aber der liechtensteinische Kurator bereits in 
Amtstätigkeit getreten und mit Schreiben 
vom 3. März 1837 hatte der Fürstliche Landvogt in Vaduz auch die im Fürstentum eingezogenen Zinsbetreffnisse von fl. 594.26 der Verwaltung des Gotteshauses Pfäfers llbersandt. deren richtigen Empfang Abt Placidus Pfister dem Landvogt mit Brief vom 30. März 1837 auch bestätigte. Da das Fürstliche Oberamt in Vaduz der Regierung des Kantons St. Gallen 
auf deren Note 
vom 2. Dezember 1836 noch nicht geantwortet hatte, ersuchte letztere das Obcramt mit Schrei- ben vom 1. Mai 1837 dringend die „Erledigung der wohlmoti- vierten Reklamation um Zurücknahme der in unserer Zuschrift vom 2. Dezember v. I. beschwerdeten dortseitigen Kuratelver- fügung wider das herwärtige Kloster Pfäfers befördern zu wollen". Die Antwort, die Landvogt Menzinger mit Note 
vom 1. Juli .1837 an 
eine hochlöbliche Regierung des Kantons St. Gallen
	        

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