Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1930) (30)

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- t. Inhaber geistlicher Pfründen zahlten 1584 Schnitz, ohne daß ein Hauptgut 
verzeichnet ist: Der Pfarrer zu Balzers 1 fl der Pfarrer zu Triefen 1 fl s?) der Pfarrer zu Schaan 
2 fl der Frühmesser zu Schaan 12 batzen der Caplan zu Vaduz 1 fl 3V kr. der Abt zu Bendern 5 fl der Pfarrer zu Eschen 3 fl. 5. Andere Schnitzzahler ohne Angabe eines Hauptgutes kommen 1584 vor in: Valzers: Augustin Vauill Peter Jäger Stoffel Weys Triefen: Zacharias Eanndtenbain 
3 Batzen Schnitz 3 Batzen Schnitz 3 Batzen Schnitz 3 Batzen Schnitz Vaduz: Meister Hanns Rudolf, Schuhmacher. 3 Batzen Schnitz Bendern und Ruggell: Vlli Eerster 6 Kreuzer Schnitz Jörg Dieprecht 6 Kreuzer Schnitz Stoffel Kindt 6 Kreuzer Schnitz Mauren: Bernhart Marxer 4 Kreuzer Schnitz Hier ist 
man versucht, anzunehmen, datz es sich um Gewerbe- treibende handelt, die lediglich einen Erwerb, aber kein Ver- mögen haben. Sowohl die Einheitlichkeit des Satzes für die Grafschaft Vaduz, dann in Bendern und Ruggell. als auch die Beifügung „Meister" und „Schuhmacher" bei Hans Rudolf in Vaduz schemen diese Annahme zu erlauben. 
Gegen diese An- nahme spricht m. E. auch nicht 
der Umstand, daß z. B. der Zoller und der Forsttnecht in Vaduz den Schnitz nach dem für sie 
einge- setzten Hauptgut 
bezahlten: diese sind offenbar 
auch hinsichtlich
	        

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