Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

dann Diäten, Reiseauslagen, Briefbotenlöhne ?c. zu verstehen sind, betrugen im Jahre 1873 ruud 2000 fl., steigerten sich bis 1884 auf 2500 fl. und nachher bis 1889 auf 4000 fl. Die Erhöhung der Briefbotenlöhne, die Kosten für Reparaturen an landschaftlichen Gebäuden zc. bewirkten hauptsächlich diese Steigerung. Die jährlichen Beiträge für die Land es schule, die in der Hauptsache auf die Zinserträgnisse der Dr. Graß'schen Schulstistung angewiesen ist, überstiegen in diesem Zeitraume den Betrag vvn 240 fl. nie. Hingegen steigerten sich die Auslagen für die Ele- mentarschulen vom Jahre 1879 an um das Vielfache gegen- über früher. Mit dem Gesetze vom 29. Juli 1878 übernahm das Land die Bargehaltc, Personal- und Dienstalterszulagen, svwie die Pensionen der Lehrbediensteten nn den Volksschulen auf seine Rechnung. Bis zu diesem Zeitpunkte leistete dns Land jährlich aus den Interessen des landschäftl. Schulfondes Lehrer- gehaltsbeiträge von insgesamt 1200—1600 fl. Mit dem Jahre 1879, d. h. mit den? Inkrafttreten des neuen Gesetzes stieg naturgemäß das Erfordernis und betrug anfänglich für Ge- halte und Pensionen des Lehrpersonals schon 9000 sl. Im Jahre 1889 erhöhte sich diese Auslage bereits auf nahezu 11,000 fl. Aus den genannten Zahlen ist die große Entlastung der Gemeinden, welche bis zum Jahre 1879 in der Hauptsache für diese Auslagen selbst aufzukommen hatten, leicht ersichtlich. Die Ausgaben für Landeskulturzwecke zeigen in dieser Zeitperiodc erfreulicher Weise ein stetiges Anwachsen. Das Erfordernis für Instandhaltung der landschäftl. Straßen betrug im Jahre 1873 noch 3500 fl., stieg dann aber schon in den nächsten Jahreil auf 5500 fl., um bis zum Jahre 1889 auf dieser Höhe zu bleiben. Vom Jahre 1886 an finden wir zudem eine seither ständige neue Post von anfänglich 400 fl., später. 800 fl., welcher Betrag als Subvention für Instand- haltung der Gemeindestraßen und Wege innerhalb der ge- schlossenen Ortschaften zu dienen hatte. Nur jene Gemeinden, welche auch iu zweckentsprechender Weise ihre Gemeindestraßen verbesserten nnd in Ordnung hielten, hatten Anteil an dieser Subvention.
	        

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