Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 88 — Verkehres Maßregeln zn treffen bczw. vorzuschlagen, welche dem genannten Mißstandc Einhalt tun, wurde vom Landtage angenommen. Den zurzeit bestehenden 5 freiwilligen liechtenstein, Feuerwehren bewilligte der Landtag eine Landes- subvention v o n 3 0 0 f l. Ein Antrag der Finanzkommission, daß die Regierung ermächtigt werden soll, die Beamtengehalte mit Rücksicht auf die fortschreitende Silberentwertung vom 1. Juli 1887 an in Goldwährung, d. h. im effektiven Werte, wie vor dem Jahre 1875, auszubezahlen, wurde zwar vom Landtage angenommen, erhielt aber offenbar wegen der schon in Aus- sicht genommenen Gehaltsregulierung die fürstliche Sanktion nicht. Im Verordnungswege erließ die Regierung Be- stimmungen zur Verhütung der Ausbreitung über- tragbarer Krankheiten in der Schule.') Ordentlicher Landtag vom 28 Mai bis 15. Dezember 1888. Eine Frage, die den Landtag wiederholt beschäftigte und im Vorjahre angesichts der fortschreitenden Silberentwertung zu einem Beschlusse geführt hatte, kam in dieser Sitzungs- periode durch dic Schaffung eines Gehaltsgesetzes und Pensionsgesetzes für Staatsangestellte zur definitiven Erledigung. Mit dem Gesetze betreffeud die Regulierung der Bezüge der Staatsangestellten^) fallen die bisherigen Naturalbezüge weg und werden in Barbezüge umgewandelt. Mit Rücksicht auf die zurückgelegte Dienstzeit werden zivei Dezennalzulageu von je 10 v/o des ursprünglichen Gehaltes, welcher in der zweiten Klasse 1500 fl., in der dritten 1200 sl., in dcr vierten 900 sl., in der fünften 720 fl. und in der sechsten Gehaltsklasse 120 sl. beträgt, in dem Gesetze fixiert,^) l) L. G. B. Nr. 5. 1887. Verordn, v. 10, XII. 1887. °) L. G. B. Nr. 3. 1888. Ges. v. 18. XII. 1888. )̂ In die erste Klasse ist der Lnndesverivcser eingereiht, zn dessen Bezügen das Land einen Beitrag von 1800 fl. leistet.
	        

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