Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

Bereits im vorjährigen Landtage traten Schwierigkeiten wegen der Bauplatzfrage, wegen der Verpflegung u, s. w. ein. Die Ansicht war im Landtage allgemein dahingehend, daß das Hospital selbständig und nicht in Abhängigkeit vom Schaaner Armenhause sein müsse, und daß auch ein größeres Boden- areal notwendig sei. Von Seite, der Gemeindevertretung in Schaan wurde jedoch nur die unentgeltliche Ablassung der zur Erstellung des Hauses notwendigen Baufläche zugestanden, da- gegen aber der Anspruch erhoben, einzelne Räume des zu er- richtenden Hospitales für Zwecke des Schaaner Armenhauses benützen zu dürfen. . . Unter diesen Umstäuden beschloß der Landtag im Jahre 1884: Die Regierung möge mit dem Landesausschusse die Frage nochmals beräten und einen anderen passenden und großen Platz, .der nebst der Baufläche auch sonst noch genügen- des Areal enthalte, zn erwerben trachten Durch den bald nach dem Landtagsschluß im September 1884 erfolgenden Dienstaustritt des Landesverwesers v. Hausen ging diese'Aufgabe auf den neuen Landesverweser v. In der Maur über und es fanden mich in dem kommenden Winter wieder- holte Beratuugeu mit dem Landesausschufse statt. Iu. dem Berichte, welchen der Vorsitzende des Landesausschusses Dr. Albert Schädler an den Landtag erstattete, wird die vorlie- gende Frage mit besonderer Berücksichtigung einer neuen Re- gelung unseres Armenwesens besprochen. 2) Der wesentliche Inhalt des Berichtes lautet auszugsweise, wie folgt: „Bei einer 
näheren Prüfung der Landeshospitalfrcige ist auch un- serem Armcnwesen ein besonderes Augenmerk zu schenken. - Von den 11 politischen Gemeinden des Landes besitzen drei (Triesen, Schaan und Mauren) Gemeinoeurmenhnuser. Diese haben eine wesentliche finanzielle Hilfe in dein Kost- 
und Pslegegeld, das von andern Gemeinden sür hier untergebrachte Personen bezahlt wird. 
Ohne diese Einnahmen würden selbe nur 
durch sehr große Lokalarmensteuern ihr 
Dasein sriston können- i) Landcsverweser 
v. Hausen beantragte kurz 
vor seinem Abgänge das Schloß Gutenbcrg 
für diesen Zweck anzupassen. Diese Idee fand jedoch wenig Anklang. ") Die früheren Landtagsverhandluugen über dic Regelung des Armenwcsens in den Jahren 1867 und 1869, vergleiche Jährbuch I. S. 151 sf. u. 117 ff. ...
	        

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