Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 61 — aus Landesmitteln eine S p cn d c vo u 700 fl,, ') und den U e b e r s ch w e m m t e n Deutschlands eine solche von 1000 Mark zuerkannt wurde. Das im Vorjähre durch Berg- sturz geschädigte glarnerische Dorf Elm hatte damals eine ähn- liche Spende aus der Landeskasse erhalten. Ordentlicher Landtag vom 28. Mai bis 18. Juli 188». Es wurde für diese Sitzungsperiode das vorjährige Bureau — bestehend ans den Abgeordneten Dr. Albert Schädler (Prä- sident), Dr. P. Mnrxer (Vizepräsident), Xaver Bargetzi und Martin Oehri (Sekretäre) — wieder gewählt. An Stelle des verstorbenen Abgeordneten Pfarrers Erni ^) trat der vom Fürsten zum Abgeordneten ernannte Kanonikus Pfarrer Joh, Bapt. Büchet von Vaduz in den Landtag ein. Die im Vorjahre vom Vorsitzenden des Landtages an- geregte Reform unseres nicht mehr zeitgemäßen Stempel- und Taxwesens kam zunächst inbezng auf die Regelung der Stempel- gebühren durch die Annahme des von der Regierung vorgelegten Stempelgesetzes 2) zustande. ' Das neue Gesetz ändert eine Reihe von Bestimmungen des Stempelpatentes vom 20. Mürz 1809 ab. Den bisherigen Stempelgcbühren mangelte besonders eine gerechte prozentuale Verteilung. 100 fl. zahlten 5 Kr.; 101—500 st, 25 Kr.; 501—999 fl. 50 Kr.; 1000 fl. 1 fl.; 1001—100,000 fl. und weiter hinauf-nur 2 fl.; nach der bis- herigen Stempelskala waren also 2 sl. die höchste Stempelgebühr. Nach den neuen Gesetzesbestimmungen soll die Stempelgebühr so bemessen werden, daß sür eine Werturkunde, von 21)—100 Seine Durchlaucht unser Landesfürst übersandte an das österr. Ministerium als Unterstützungsbeitrag für Tirol und Körnten in hoch- herziger Weise 10,000 fl. - ') Josef Erni, Pfarrer von Vaduz (gebürtig von Triesen), starb am 11. Dezember 1882 im Alter von 72 Jahren. Derselbe war eine Reihe von Jahren eifriges Mitglied des Landtages. Auch als tüchtiger Schulmann und Landcsschulkommissär hatte er sich manche Verdienste und Anerkennung erworben. 3) L. G. B. Nr. 5. 1883. Gesetz vom 28. IX. 1883. y In einem spätern Gesetz vom 31. XII. 1893 (L. G. B. Nr. 1,111, Jahrg. 1891) wurde die untere Grenze von 2 sl. .auf.10 fl. erhöht und dcr Konto-Korrcnt-Vcrkchr mit dcr l. Sparkassa als stcmvelfrei erklärt.
	        

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