Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 33 — Ordentlicher Landtag vom 12. November 1877 bis »1. Januar 1878. Die. durch die angestrebte Münzreform hervorgerusenen Wirren hatten, /wie wir bereits oben ausführlich schilderten, die Auflösung des Landtages zur Folge. Auf 30. April 1877 waren die Land ta gsw ah len anberaumt. Im 1. Wahl- gang wurden 7 oberländische Abgeordnete gewählt.') Aus diesem Wahlergebnis zogen die unterländischen Wahlmänner, welche die Oberländer noch-immer sür „Goldmänner" —-ein damals allgemein üblicher Volksname für die Frennde einer Einführung der Goldwährung — anfahen, den irrigen Schluß, es liege nunmehr in der Absicht der Oberländer, auch bei den weiteren Wahlgängen die untere Landschaft nicht zu be- rücksichtigen, nnd entfernten sich. Da aber nach § 87 der Ver- fassung zur Wahl der Landtagsabgeordneten die Stimmabgabe von wenigstens 2/z der Wahlberechtigten erforderlich ist, mußte die weitere Wahlhandlung sistiert werden. Die Sachlage war damit eine kritische geworden. Die Regierung bemühte, sich im Monat Juni eine Vereinbarung unter den Wahlmännern zu erzielen. Es fanden wiederholt Konferenzen von Vertrauensmännern aus allen Gemeinden statt. Endlich im August vereinbarten sich diese dahin, es sollen von den 12 vom Volke zu erwählenden Abgeordneten 5 aus dem Unterlande gewählt werden und im nächsten Land- tage eine dementsprechend^ Abänderung der gesetzlichen Be- stimmungen über die Landtagswahlen stattfinden. So konnten am 18. Oktober' 1877 die unterbrochenen Landtagswahlen vollendet werden. Die Zusammensetzung des Landtages war nun folgende: Johann Georg Vogt, und Franz Wolfinger von Balzers, Wendelin Erni und Josef Walser von Triefen, Pfarrer Josef Erni, Hauptmann Peter Rheinberger, Anton Ammann, und Dr. Rudolf Schädler von Vaduz, Tschetter l) Auf Grund der Verfassung vom 2ö. IX. 18ö2 hatte der Landtag aus 15 Mitgliedern zu bestehen. Hievon ernannte der Landes- fürst 3 aus der wahlfähige!, Bevölkerung, und 12 waren durch indirekte Wahl, d. h. durch Wahlmänncr, welche vorher in den einzelnen Ge- meinden — und zwar 2 Wahlmänner aus je 100 
Seelen — aufgestellt wurden, zu wühlen. ' Vergl. Jahrbuch 1. S. S5.
	        

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