Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 196 — Mauerwerkes 16 käme der Deutung beider Gelasse sehr zu statten; leider vermag, ich mir nicht vorzustellen, was dieser ummauerte Erdkern von 2.20X2.70 in äußerm Umfang, dem zu jeder Seite ein 2.10 in langes Mäuerchen parallel läuft, bedeutet, wodurch zwei Kanäle, einer von 40, der andere von 22 ern Weite entstehen; sollen das etwa Abzugsrinnen der Stallung oder Latrinen sein? Trotz der überaus gründlichen Untersuchung und bis unter die Fundamente ausgedehnten Grabung, die sich Herr Landesverweser v. Stellwag angelegen sein ließ, kam gleich- wohl nichts zutage, was auf einen Keller schließen läßt — es fanden sich weder Stiegenstufen, noch Nischen, noch Lichtöff- nungen. Dagegen erinnere ich mich, in 12 einen großen Maüer- block gesehen zu haben, welcher einer Deckenwölbung angehörte. Es dürfte also doch der Keller Hieher zir versetzen sein, viel- leicht über denselben die Küche; steinerne Stusen gab es nicht allerorten, sondern es mußten auch Holztreppen vielfach ihre Dienste tun. Die anstoßenden Räume 11 uud 15 könnten dann recht wohl für die Wohnungen des Hausgesindes erübrigen. Die Baderäume sind mit dem Wohnhaüse unter einem Dache vereinigt, eine Verbindung zwischen ihnen durch Türeil besteht aber nicht, wohl aus dem Grunde, um der Feuchtig- keit, welche die entwickelten Wasserdämpfe mit sich bringen, den Eintritt in die bewohnten Räume zu verwehreu. Man be- obachtet diese Abtrennung häufig an Hausbädern; bildet nicht eine Mauer die Scheidewand, so hängt das eigentliche Bad oft nur lose mit dem Hauptbau zusammen oder ist auch ganz von demselben isoliert. Das Bad dieser Villa rangiert als kleinstes unter denen, die aus unserer Gegend bekannt geworden, und erscheint nach dem Grundschema desjenigen in der Oberstadt Bregenz aufgedeckten unter Weglassung des Tepidariums (Zimmer, ivo lau gebadet wird) angelegt, demzufolge dem Sudatorium (Schwitzkammer) größere 
Dimensionen (3.80x2.70) gegeben wurden, wodurch es fast die Hälfte mehr Raum faßte, als die entsprechende Abteilung dort, während das Apodnterium (Zimmer zum 
Auskleiden) (3—3.20x1-70—1.80) nahezu gleiche Mitteilungen der Zentral-Kommission 1888. S. 3.
	        

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