Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1903) (3)

— 17 — die Elementarschulen des Landes,') welcher von der f. Regierung im Vereine mit dem Landesschulrate festgestellt worden war, zu nennen. Die Verordnung stützt sich auf den § ,12 des Schulgesetzes oom 8. Februar 1859. Der neue Lehr- plän blieb bis zum Jahre 1890 in Gültigkeit. Wir werden seiner Zeit auf die späteren Aenderungen zurückkommen. Ordentlicher Landtag vom 24. Mai 187.? bis 1«. Januar 187«. Die Zusammensetzung des Landtages war infolge der im Frühlinge vorgenommenen teilweisen Neuwahlen folgende: An- ton Ammans), Pfarrer Josef Erni, Landestechniker Hauptmann Peter Rheinberger, Dr. Rudolf Schädler und Dr. Wilhelm Schlegel von Vaduz — Johann Fritsche und Franz Wolfinger von Valzers — Josef Walser von Triesen — Joh. Schlegel von Triesenberg — Landestierarzt Christof Wanger von Schaan — Johann Alois Schlegel von Nendeln und Martin Oehri von Eschen, Johann Georg Matt und Vorsteher Michael Kaiser von Mauren — Sebastian Heeb von Ruggell. , In das Landtagsbureau wurden 'gewählt: als Präsident Dr. Schlegel, als Vizepräsident Pfarrer Erni, als Sekretäre Landestechniker Rheinberger und. Dr. Rudolf Schädler. Der von der Regierung mit Rücksicht aus unsere be- stehenden Handelsbeziehungen zu Oesterreich eingebrachte Ge- setzentwurf betreffend die E in f ü h rnng d es metris che n M a ß- und Gew ich ts snstems wurde vom Landtage unverändert angenommen.») Das Gesetz bestimmt, daß die neuen metrischen Maße und Gewichte vom 1. Januar 1876 an im öffentlichen Verkehre ausschließlich anzuwenden sind. Nur in Bezng auf die Anwendung der Flächenmaße )̂ bei Vermessung von Grund- >) L. G. B. Nr. 5. 1874, Verordn, vom 20. X. 1874. -) Herr Landrichter Keßler,-der seit Bestand der Verfassung dem Landtage angehörte und sich als eine ausgezeichnete Kraft bewährte, hatte die Annahme des Mandates abgelehnt. Es trat daher als erster Ersatzmann Anton Amnmnn für denselben in den Landtag ein. ,L. G. B. Nr. 3, 187S. Gesetz vom 16. IX. 187S. )̂ Der Berechnung der Maße von Bodenflächen wird noch heute meistens die Qüadratklafter 36 Quadrätsuß ^.3,59 Quadratmeter) zu Grunde gelegt. Eine Aenderung dürste wohl erst anläßlich einer Re- vision des Bödeükatasters eintreten.
	        

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