Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

— 8l — Ausbau unserer Einrichtungen 
und stellt an Stelle des Polizei- staates den Rechtsstaat. Dem 
Volke ist die weitgehendste Mitwir- kung bei den Staatsgeschäften gewährleistet, Referendum und Initiative wurden eingeführt, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht ist in der Verfassung verankert; nicht min- der 
wichtig ist die endlich durchgeführte Nationalisierung der Be- hörden. Auf Grund der neuen Verfassung folgten dann in rascher Folge das neue Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege, das Gefetz über die Aus- übung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, das neue Steuergesetz, die Rechtssicherungsordnnng, und das Stan- dardwerk eines eigenen liechtensteinischen Zivilgesetzbuches, wovou bisher als erster Teil das Sachenrecht und als dritter Teil das Personen- und Gesellschaftsrecht erschienen 
sind. —Mit dem Ge- setz über die allgemeine Landesverwaltungspflege wurde endlich eine Prozeßordnung sür die Verwaltungsbehörden geschaffen, die bisher fehlte und den Bürger vielfach rechtlos machte. Für das Rechtsbedürfnis des Bürgers gegenüber den Verwaltungs- behörden ist dieses Gesetz von außerordentlicher Bedeutung. — Das neue Steuergesetz brachte endlich den lange geforderten Schuldenabzug und eine sozial gerechtere Verteilung der Abgaben. Einen breiten Raum un liechtensteinischen Steuersystem nehmen die Domizil- und Holdinggesellschaften ein, die dem Staate be- deutende Einnahmen sichern und den Kleinen Steuerträger ent- lasten. Für die Fortentwicklung unseres Landes nicht minder wichtig ist das Personen- und Gesellschaftsrecht, das auch im weiten Auslande als epochemachendes Standardwerk vielbeachtet wird. Mit dem Zerfalle der alten Habsburger-Monarchie war auch der Zeitpunkt gekommen, in dem das bald siebzig Jahre alte Zoll- verhältnis zu 
Oesterreich gelöst werden sollte. Die Neuorientie- rung Liechtensteins nach einem wirtschaftlich gesunden Staat war zu einer Lebensnotwendigkeit geworden. Nach einem mehr- jährigen Interregnum, in weichem ein eigenes 
Zollsystem sich be-
	        

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