Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 79 - Oesterreich, der durch eine AdditionalKonvention von 1889 ergänzt wurde, bis zum Jahre 1919 bestund und dessen Einnahmen durch Jahrzehnte eine Hauptstütze des Budgets bildeten. Das Jahr 1877 brachte Aufregung ins Land wegen des Gesetzes über die Gold- valuta. Es Kam zu Demonstrationen, zur Maudatsniederleguug durch die Landtagsabgeordneten, zur Sistierung des Gesetzes und zu Neuwahlen. Die diesbezüglichen Vorgänge sind im nachfol- genden Abschnitt über das liechtensteinische Münzwesen eingehend gewürdigt. Der Beginn der achtziger Jahre brachte zwei Straf- prozeßnovellen (1881 und 1884), die Einführung des Bagatell- verfahrens (1883). ein neues Stempelgesetz (1883) und ein neues Taxgesetz (1884). In den folgenden Jahren wies die legislatorische Tätigkeit Keine besondere Emsigkeit auf, die Hauptarbeit war getan uud man 
Konnte sich dem Weiterausbau der verschiedenen Zweige der staatlichen Verwaltung auf Grundlage der geschaffenen Gesetze widmen. 1887 wurde der fürstliche Landeswohltätigkeitsfond ge- schaffen, 
der sich in der Folgezeit sehr segensreich auswirkte, 1888 entstand ein Pensionsgesetz für die Staasoeamten, 1898 und 1900 wurde dieKrorienwährung eingefiihrt, 1899und1900 einschneidend de Bestimmungen für die Prüfungen und die Dienstverhältnisse der Lehrpersonen geschaffen, 1904 erschien das neue Gesetz betreffend den Gemeindehaushalt, das die Verwaltung der Gemeinden wohltuend beeinflußte. 1906 Kam der Ausbau des Unter- länder Binnenkanals von Bendern abwärts zur Ausführung. 1911 wurde der Postvertrag mit Oesterreich abgeschlossen, der dem Lande eine jährliche Einnahme von 10,000 Kronen und die Einnahmen aus den zu Sammlerzwecken verkauften Brief- marken sicherte. Im Jahre 1914 erfuhr dieser Vertrag eine Er- gänzung, indem die Pauschaleinnahme aus 14,000 Kronen plus Markenerlös an Sammler erhöht wurde. Dieser Postvertrog regelte ein beinahe hundertjähriges vertragsloses Verhältnis mit Oesterreich. Erwähnt werden mag, daß bereits seit Ende der sech-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.