Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 74 - hatten herzlich wenig mitzureden, ja es war ihnen direkt unter- sagt, in bürgerlichen, politischen und peinlichen Sachen Vorschläge zu machen, ebenso durften sie sich auch über die außerpolitischen Staatsverhältnisse nicht äußern. Die Landstände bestanden aus der Geistlichkeit und aus der Landmannschaft. Die Geistlichkeit wählte im Oberlande zwei und im Unterlande einen Vertreter, welche dem Oberamte zur Bestätigung anzuzeigen waren. Wei- ters hatte jeder Geistliche, der ein liegendes oder der Besteuerung unterworfenes Vermögen von 2500 fl. besaß oder von einem sol- chen Kapitalbetrage zu den allgemeinen Landesbedürfnissen bei- trug, ein Recht auf die Landstandschaft. Die Landmannschast wurde durch die jeweiligen Vorsteher oder Richter und durch die Altgeschworenen oder Säckelmeister einer jeden Gemeinde vor- gestellt. Das Recht der Landstandschaft hatten aber auch jene übrigen Untertanen, die für ihre Person an liegenden Gründen einen Steuersatz von 2000 sl. nach damaligem Steuermaßstabe auswiesen, dreißig Jahre alt, vou unbescholtenem und uneigennüt- zigem Rufe und verträglicher Gemütsart waren. Die Landstände wurden vom jeweiligen Landoogt präsidiert und hatten lediglich die jährlichen Steuern zu bewilligen uud über ihre Aufbringung zu beraten. Das Volk hatte im Allgemeinen nichts zu sagen und wurde von der Politik möglichst ferngehalten. So ist es nicht zu wundern, daß die Märzstürme des Jahres 1830 auch in Liech- tenstein nicht spurlos vorübergingen, wenn sie auch nicht bedeu- tende Ereignisse auslösten. Aber umso nachhaltiger wirkten die Märzstürme im Revolutionsjahre 1848. Das Volk verlangte die Mitwirkung an der Staatsverwaltung und forderte eine neue Verfassung, die ihm auch in Aussicht gestellt wurde. Im 1849er Deutschen Parlamente in Frankfurt war auch Liechtenstein durch einen Abgesandten vertreten, zuerst durch deu Geschichtsschreiber Peter Kaiser und später durch den Landschaftsarzt Dr. Karl Zchädler. Aber mit der Auflösung des Frankfurter Parlamentes wurde auch die Forderung des Volkes um Mitwirkung an den
	        

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