Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

48 — inBozen, das in seiner heutigen Gestalt aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammt und über dreihundert Jahre die Sommerresidenz der Bischöfe von Brixen war. Das Schloß besitzt wahre Prachtstücke an Decken und Wandvertäfelungen aus der Renaissance, mit Kostbaren Intarsien geziert, die auf verschie- denen Ausstellungen die helle Bewunderung der Kenner wach- riefen. Da Gefahr bestand, daß diese Kostbaren Stücke ins Aus- land veräußert werden sollten, erwarb sich der Fürst den bleiben- den Dank der Tiroler Kunstwelt durch den Ankaus des Schlosses im Jahre 1875 und sügte seinem ersten Verdienst ein zweites hinzu, als er das Schloß 19V4 mit seiner prachtvollen Inneneinrichtung und einer bedeutenden Summe zu seiner Unterhaltung dem Mu- seum der Stadt Bogen schenkte, die einzige Bedingung damit verbindend, daß das Inventar im Schlosse verbleiben müsse. Wohl selten ist einem Provinzialmnseum solch ein großartiges Geschenk gemacht worden! Mit dieser Kurzen Auszählung beenden wir den Abschnitt über die Schenkungen des Fürsten, wohl wissend, daß wir nur Unvollständiges bieten Konnten und daß in diesen Auszählungen zahlreiche Lücken Klassen. Jede Schenkung des Fürsten an die Kunstsammlungen ist eine Kleine Kunstwelt sür sich, im Gesam- ten würden sie eine Galerie von größten Werten darstellen. Immerhin mag auch aus dieser Knappen Schilderung ein wenn auch schwaches Bild einer großzügigen und liebevollen Förderung der Kunst erstehen, die heute umso höher zu werten ist, als unsere Zeit wenig Verständnis für die Pflege der Ideale besitzt und eine unfruchtbare, auf rein materielle Interessen eingestellte Gegen- wartskultur ist. Das aber ist eine der großen Ausgaben der wahren Kunst, daß auch der moderne Mensch aus dem Künstleri- schen Reichtum einer großen Vergangenheit heraus sich besinne, daß die Kunst bis in ihre letzten Ausstrahlungen ein Widerschein ist vom Urquell des Ewigen Lichtes, um dem Menschen den Psad zu seiner ewigen Bestimmung zu erhellen. Denn ein rein tech-
	        

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