Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

— 155 — Am den Besuch der Schule zu ordnen, muß der Lehrer dem Lokalinspektor alle Monate das Verzeichnis der Fehlenden einreichen. Wenn die Eltern die auferlegten Geldstrafen nicht bezahlen, müssen sie vom Lokalinspektor dem Ortsrichter angezeigt werden, „welcher die Strafen durch den Polizeysoldaten eintreiben und bey dem ersteren ohne allen Abzug abführen zu lassen hat." § 32. Die Schulaufsicht hat zu bestehen aus dem Lokalinspektor, aus einer oberen Schulbehörde. 8 33. „Der Lokalinspektor ist der jedesmalige Seelsorger des Orts, welcher darauf zu wachen hat, daß der Unterricht der Ordnung ge- mäß für sich gehe, daß der Lehrer die festgesetzten Unterrichtsstunden halte, daß er die vorgeschriebenen Gegenstände nach der vorgeschrie- benen Methode lehre und daß der Schulbesuch von allen Pflichtigen vor sich gehe. Ihm gehört auch die Schulpolizey im ganzen Umfange und die Bestimmung der wöchentlichen Stunden, in welcher die Schulgegenstände zu lehren seyen, daher von ihm der Lehrer alle Weisungen einzuholen und sie pünktlich zu vollziehen hat." 8 34. „Die Aufsicht über alle Schulen hingegen übt ein aus der gesamten Geistlichkeit durch Stimmenmehrheit zu wählender Schul- inspektor." § 35. „Die obere Schulbehörde besteht unter dem ?raesi6io des lan- desfürstlichen Oberbeamten und des Dekanats aus dem Schulinspektor und allen Lokalinspektoren, welche sich nach Bedürfnis, wenigstens aber vor Beginn der Winterschule jährlich einmal versammeln." Das sind einige Bestimmungen aus dem Schulplan, welchen Schuppler in Kraft setzte. Spätere Bestimmungen zeigen, daß er mit den neuen Verordnungen Ernst machte. Schuppler gab so dem Schulwesen ein bestimmtes, sicheres Ziel. Er sorgte dafür, daß Ein- heitlichkeit im ganzen Schulbetriebe eintrat. Der neue Plan sah auch eine straffe Technik vor, indem ein Organ das andere zu überwachen hatte. Damit war der Nachlässigkeit und der Willkür ein Riegel vorgeschoben. Wie spätere Erlasse beweisen, sorgte er auch energisch für Besuch der Schule und nachlässige Eltern wurden nicht geschont. Der Landvogt war auch besorgt für die soziale Besserstellung der
	        

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