Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 154 - dem umfangreichen Aktenstücke bringt der Landvogt auf der einen Falte das alte Schulgesetz, auf der andern: „Meine Bemerkungen" und ersucht die Geistlichen, ihre Ansichten zu äußern. Nach den ge- fallenen Aeußerungen werde der neue Schulplan ausgearbeitet werden. Am 1. August 1822 wurde sodann der neue Schulplan bekannt- gegeben. Schuppler setzte seinen Namen und seinen wunderbaren Schnörkel darunter mit der amtlichen Weisung, daß die Ortsgerichte sich auf das genaueste nach demselben zu benehmen, also nach dem Wortlaute desselben den Herren Seelsorgern und den Lehrern die erforderliche Assistenz zu geben haben." Als Inspektor wurde gleich- zeitig Peter Konzett, Pfarrer von Bendern gewählt. Von diesem Schulplan sei folgendes hervorgehoben. Als Ziel unserer Schule wird in Z 1 betont: „Da das Fürsten- thum Liechtenstein meistens nur aus solchen Bewohnern besteht, welche ihren Unterhalt bloß durch Anstrengung ihrer physischen Kräfte erwerben, so muß auch ihre Bildung nach ihren Bedürfnissen eingerichtet, mithin der Schulunterricht lediglich auf die notwendigen Kenntnisse eines Landmannes eingeschränkt werden. Als Religionsbücher bestimmt der folgende Paragraph: 1. den kleinen österreichischen Katechismus, 2. Schmid's Auszüge der Religionsgeschichte, 3. Jai's Sittenlehrbüchel. Einteilung der Schule. Die Schulen werden zerfallen s) in die Winterschule K) „ „ Sommerschule c) „ „ Sonntagsschule. Die Winterschule dauert von Martini bis Ostern, die Som- merschule beginnt um Georgi und dauert bis halben September und wird nur 3 mal in der Woche Vormittag nämlich am Montag, Mittwoch und Freitag gehalten. Lieber die Sonntagsschule unterrichtet Z 12: Zur Sonntagsschule sind alle aus der Winter- und Sommer- schule entlassenen Knaben und Mädchen bis zum angetretenen 20. Jahre pflichtig, welche die Knaben und Mädchen alternatim alle Sonn- und Feiertage im Jahre nach Weisung des Lokalinspektors nachmittags zu besuchen schuldig sind. (Man beachte „bis zum 20. Jahre!")
	        

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