Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 153 - 5. Erwartet still und ruhig den Anfang des Anterrichts. 6. Beym Gebete stehet auf, faltet die Äände und bethet andächtig nach, was vorgebethet wird. 18. Seid untereinander friedlich, dienstfertig, gefällig und vermeidet alles grobe und unartige Betragen. 19. Wird ein Kind eines Fehlers wegen vom Lehrer gestraft, so spottet ein solches Kind nicht aus und saget es außer der Schule Niemanden. 20. Keines spotte über die Leibsgebrechen eines andern, auch gebe keins das andere wegen Fehlern an. L. Vom Verhalten in der Kirche. 1. Diejenigen, welche vor dem Schulunterrichte in die Kirche zur hl. Messe geführt werden, haben ihr Schulgeräth in den Schul- bänken zurück zu lassen. 2. Gehet paarweise, still und ruhig in die Kirche. v. Vom Verhalten außer der Kirche und Schule. 2. Haltet euch vor der Kirche nicht auf, klettert nicht auf der Kirchhofmauer herum, schreibt nicht an dieselbe, besonders aber hütet euch, auf dem Kirchhof oder sonst an einem öffentlichen Platz eure Nothdurft zu verrichten. 3. Gebt euch untereinander und andern Leuten keine Schimpf- namen und spottet über alte oder arme Leute nicht. 6. Grüßet alle, die euch begegnen und machet angesehenen Perso- nen eine anständige Verbeugung. 10. .Hänget euch nicht hinten auf Wagen oder Schlitten und thut ja nichts, was durch eure Vorgesetzten verboten wird. 11. Sehet die Lehrer als eure Wohlthäter an, denen ihr dankbar seyn sollet. Beweiset euren Dank dadurch, daß ihr durch flei- ßigen Schulbesuch auch die erlangten Kenntnisse vor Vergessen- heit bewahret und nützlich anwendet. Große Vorarbeiten bedingte der neue Schulplan. Bereits im Jahre 1820 wandte sich der Landvogt an die Geistlichen als Lokal- schulinspektoren. In dem Erlasse vertritt er die Ansicht, es sollte mehr Einheitlichkeit im ganzen Schulbetriebe hergestellt werden, wie das von mehreren Seiten schon gewünscht wurde. Er habe endlich ein Exemplar des alten Schulplanes entdeckt, finde aber, daß dieser zwar immer noch brauchbar sei, aber umgeändert werden müsse. In
	        

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