Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 126 - einen in lateinischer Sprache abgefaßten Schirmbrief, dessen Inhal folgender ist: Walter und seine Erben nehmen die deutschen Be- wohner des Nheinwaldes in ihren Schutz, so lange sie sie zu schützen vermögen, Sie können srei ihren Ammann wählen, der die niedere Gerichtsbarkeit übt. Die hohe Gerichtsbarkeit über Diebstahl und Mord bleibt dem Vogt des Freiherrn vorbehalten. Ihre bisherigen guten Gewohnheiten dürfen sie beibehalten oder abändern. Für den Schirm zahlen sie dein Vogt jährlich 20 Pfd. In Kriegen, Reisen und Aufläufen dienen sie und ihre Nachkommen diesseits der Berge mit ihren Leibern getreu, wohin Walter und seine Erben wollen und es notwendig haben. Dagegen werden sie für die ganze Zeit ihres Kriegsdienstes schadlos gehalten. Das ist das sog. Walserrecht, das überall Geltung hatte, wo Walliser sich ansiedelten. Von Nheinwald oder Savien aus dürften die Walliser auch in das Tal von Vals gekommen sei», wenn sie nicht, was ebenso wahrscheinlich ist, von Disentis her direkt dorthin gekommen sind. Wie schon erwähnt, datiert der Lehenbrief für die in Davos ansäßigen Walliser vom Jahre 1289. Ausgestellt wurde er von den jungen Freiherren Johann und Donatus v. Vaz, von ihrem Oheim Walter v. Vaz und von ihrem Vormund, dem Grafen Äugo v. Werdenberg. Sie Urkunden, daß sie dem Ammann Wilhelm und seinen Gesellen und ihren Erben verliehen haben als rechtes Lehen das Gut zu Davos. Als Lehenzins haben sie jährlich zum Feste des hl. Gallus 473 Käse und zu Martini 168 Ellen Tuch, und zu Georgi 56 Frischlinge, oder sür die Käse 3 Schillinge, für das Tuch 4 Schillinge, für die Frischlinge 12 Schillinge zu entrichten. Das Gut sollen sie ewig besitzen, und wenn sie ihren Zins abtragen, so sind sie frei und haben mit niemand nichts zu schaffen. Wenn unsere Vögte oder ihre Boten hin fahren, soll man ihnen geben, was sie bedürfen ohne Wein und Brot. Wer den See inne hat, der zum Gute gehört, der soll 1000 Fische liefern an der alten Faßnacht, tut er das nicht, so muß er sür je hundert geben ein Pfd. Mailisch. Es gehört der See nicht in das Erblehen, denn wer ihn bekommt, das ist unser Wille. And Wilhelm soll Ammann sein; entspricht er der Genossen- schaft nicht, so sollen die Genossen einen anderen wählen aus dem- selben Tal.
	        

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