Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 107 - setzes und die Auflösung des Landtages. Der Regierungschef ver- sprach, sofort dem Landesfllrsten Bericht zu erstatten, und die 300 Mann Kehrten ruhig nach Hause zurück. Dieser Borfall und wohl nicht weniger dieAnsicht, daß derZeitpunKt, dasMlluzgesetz durch- zuführen, nicht gegeben, sei, veranlaßte alle jene Abgeordneten, die für das Münzgesetz gestimmt hatten, mit Schreiben an die Re- gierung ihr Mandat niederzulegen. Der Landesfürst verordnete mit Verfügung vom 18. Jänner 1877 die Auflösung des Land- tages und die vorläufige Sistierung des Gesetzes. Das Gesetz schien von allem Anfang an auch nach Meinung der Schöpfer nicht alle Voraussetzungen einer vollbefriedigenden Wirkung zu haben, denn im Berichte, der den Gesetzesentwurf begleitete, heißt es: „Eine Kurze Erfahrung wird lehren, ob die mit heutigem Gesetzes- entwurf angebrachten Bestimmungen eine allseitige und hinrei- chende Wirkung ausüben werden. Es bleibt Ihnen somit vorbe- halten, in der nächsten Landtagssession den allenfalls sich heraus- stellenden Mängeln abzuhelfen." Mit Gesetz vom 18. Jänner 1877 wurde das Gesetz betreffend die Einführung der Goldwährung in Liechtenstein schon wieder aufgehoben.Artikel 4 desGefetzes sistiert die Durchführung „bis auf weiteres". Das Gesetz blieb für immer sistiert. Der Gesetzestext selber ist verschollen. Mit Landesgesetzblatt Nr. 2 vom Jahre 1898 wurde endlich die Goldwährung (österreichische Kronenwährung) eingeführt und mit Gesetz vom 17. August 1900 wurde die Einführung von obli- gatorischer Rechnung in der Goldwährung (Kronenwährung) und die Anwendung der neuen Rechtsverhältnisse geregelt. Ueber die Art der auszuprägenden Münzen uud über ihr Mischungsverhält- nis wurde bestimmt: Von Landesgoldmünzen werden 20-Kronen- stücke und 10-Kronenstücke ausgeprägt. Aus einem Kilogramm Münzgold werden in Uebereinstimmung mit dem österreichischen Gesetze (Mischungsverhältnis auf ein Kilo Mllnzgold — neunhun- derttausend Teile Gold und hunderttausend Teile Kupfer 2952 Kronen und auf 1 Kilogramm Feingold 3280 Kronen) 147 Stücke
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.