Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1928) (28)

- 101 - gegeben, für Darlehen, Bllrgschafts- und Hypothekardarlehen, wurden 5'/< verlangt. Ende 1863, alfo zwei Jahre nach Gründung der Sparkassa, betrugen die Einlagen bereits 15,000 fl. Der da- malige Kommissionsbericht äußerte sich optimistisch zur Entwick- lung des Institutes. Abgeordneter Keßler schrieb: „Das fernere Gedeihen der liechtensteinischen Sparkassa sei gesichert und die- selbe habe alle Aussicht, unter dem Einfluß des neuen Gesetzes eines der wohltätigsten Institute im Lande zu werden." Das Institut nahm eine gute Entwicklung. Mit Gesetz vom 18. September 1875 wurde eine neuerliche Statutenrevision vor- genommen und wurden wichtige Aenderungen getroffen. Bisher hatte die Kontrolle über die SparKassa der Landesausschuß. Nun wurde eine Sparkassakommission eingesetzt. Diese „besteht aus dem fürstlichen Landesverweser und aus 3 vom Landtage aus der wahlfähigen Bevölkerung des Landes gewählten Mitgliedern, deren Amtsdauer 3 Jahre währt, welche aber nach Verlaus wie- der gewählt werden Können und die an Taggeld 2sl., wenn sie in Vaduz domizilieren, sonst jedoch 3 fl. aus den jährlichen Ueber- schußgeldern der Sparkassa beziehen". Ihre Aufgabe ist im We- sentlichen Ueberwachung des Rechnungsgebahren und Prüfung der Bürgschaftsurkunden für die Darlehen. Der Kassabeamte ist nicht mehr mit 10^o vom Ueberschuß beteiligt, sondern er erhält eine jährliche Vergütung sür seine Mühewaltung im Betrage von 700 fl. Die bisher geübten Zinssätze, für Einlagen und 5'/o für Darlehen, werden festgehalten. Wichtig und neu erscheint die Bestimmung: „Sobald der Reservefond 5^ des rechnungsmäßig ausgewiesenen jährlichen Aktivvermögens der Sparkassa über- schreitet, ist der Ueberschuß an die Landeskassa abzugeben und in der Landesrechnung als außerordentliche Einnahmspost in Empfang zu stellen." Es Können nun auch Einlagen über 1000 fl. mit Bewilligung der Kontrollkommission angenommen werden. Die Statutenrevision 1875 zeigt den Standpunkt, die Sparkassa nebenbei auch zu einer Quelle von Staatseinnahmen zu machen.
	        

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